Die Bundestagsabgeordneten, wie zuvor auch der Bundesrat, folgten am Freitag (17.11.2023) den Empfehlungen des Bauausschusses und haben den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) an einem wesentlichen Punkt abgeändert.
Bereits heute werden rund 16 Prozent der Fernwärme aus Abfall gewonnenen und ist nach Erdgas der dafür zweitgrößte Energieträger. Die Bundesregierung wollte die Abwärmenutzung aus der thermischen Abfallbehandlung massiv einschränken. Neben dem biogenen Anteil sollte der fossile Anteil des Abfalls nur aus „überlassungspflichtigen Abfällen“ als anerkannte Energiequelle für Fernwärmenetze und als Prozessdampf für die Industrie anerkannt werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die meisten Thermische Abfallbehandlungsanlagen einen großen Anteil an ihrer unvermeidbaren Abwärme hätten ungenutzt verpuffen lassen. ITAD schätzt diesen Anteil bundesweit auf rund 25 Prozent der bisher aus TAB genutzten Energie. „Wir begrüßen es, dass die Sachargumente im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt wurden und im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit zu einer technisch sinnvollen Lösung geführt haben. So können die TAB in Deutschland weiter ihren wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, die nun zielgerichteter vorangetrieben werden kann.“, so Dr. Wens, Geschäftsführer der ITAD.
Das bereits kürzlich verabschiedete Gebäudeenergiegesetz erkennt die thermische Abfallverwertung als einen notwendigen Prozess an, sodass die dabei entstehende Abwärme als unvermeidbar, klimaneutral und kostengünstig gilt. Damit greifen zwei für die Wärmewende wesentliche Gesetze nun Hand in Hand. Es besteht somit die notwendige Planungssicherheit, diese nachhaltige Energienutzung weiter auszubauen – auch bei steigenden Anstrengungen bei der Abfallvermeidung und -verwertung.
Die Gleichstellung der Abwärme aus Abfallverbrennung mit erneuerbaren Energien gilt als umstritten. Daher wird ITAD die Forderung des Bundestages im Rahmen der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes aufnehmen und proaktiv einen Prozess initiieren, um Rahmenbedingungen für „unvermeidbare Abfälle“ und somit für „unvermeidbare Abwärme“ in der Wärmegesetzgebung sowie für „unvermeidbare Treibhausgas-Emissionen“ in der Carbon Management Strategie zu definieren.
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