Die Vorschriften werden auch die Nutzung von Abfällen als Ressource erleichtern. Die Vereinbarung ist ein Beitrag zum Ziel des Europäischen Grünen Deals, die Umweltverschmutzung zu verringern und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen.
Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten
Nur wenn strenge Umweltauflagen erfüllt sind, dürfen einzelne Länder diese Abfälle fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften in Empfang nehmen. Angesichts der globalen Probleme, des drastischen Anstiegs der Mengen an Kunststoffabfällen und der Herausforderungen für deren nachhaltige Bewirtschaftung wollen die EU-Gesetzgeber mit dieser Maßnahme Umweltzerstörungen und -verschmutzungen in Drittländern verhindern, die durch in der EU anfallende Kunststoffabfälle verursacht werden.
Andere Abfälle, die für das Recycling geeignet sind, werden nur dann aus der EU in Nicht-OECD-Länder ausgeführt, wenn sie sicherstellen, dass sie nachhaltig damit umgehen können. Gleichzeitig wird es dank moderner digitalisierter Verfahren einfacher sein, Abfälle zum Recycling innerhalb der EU zu verbringen. Auch die Durchsetzung und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Abfällen wird verstärkt. Das neue Gesetz wird die neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt ergänzen, über die gestern auch eine politische Einigung erzielt wurde.
Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Ausfuhren von Abfällen aus der EU
Mit den angenommenen Maßnahmen zur Ausfuhr von Abfällen wird der Standard für die Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsproblemen in Drittländern gesetzt, die durch die nicht nachhaltige Bewirtschaftung von Abfällen verursacht werden, die anderswo entstanden sind. Diese neue Verordnung wird die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-OECD-Länder nur dann erlauben, wenn diese Länder der Kommission mitteilen, dass sie bereit sind, die Abfälle einzuführen, und in der Lage sind, sie nachhaltig zu bewirtschaften. Bei Kunststoffabfällen werden 2,5 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine Ausfuhr in Nicht-OECD-Länder gestattet, es sei denn, das Land kann strenge Bedingungen erfüllen – in diesem Fall wären Einfuhren erlaubt, aber erst fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften.
Die Kommission wird auch Abfallausfuhren in OECD-Länder überwachen und Maßnahmen ergreifen, wenn diese Ausfuhren im Bestimmungsland zu Umweltproblemen führen. Darüber hinaus müssen alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU ausführen, sicherstellen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle erhalten, einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden, aus der hervorgeht, dass sie diese Abfälle auf umweltgerechte Weise bewirtschaften.
Erschließung des Potenzials des EU-Abfallmarkts zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Die Verbringung von Abfällen zum Recycling und zur Wiederverwendung zwischen den Mitgliedstaaten ist für den Übergang der EU zu einer Kreislaufwirtschaft und für die Sicherheit der Rohstoffversorgung von entscheidender Bedeutung.
Die EU wird die derzeitigen Verfahren für die Verbringung von Abfällen modernisieren und sie digitaler machen. Die beschleunigten Verfahren für bestimmte von den Mitgliedstaaten benannte förderfähige Einrichtungen werden ebenfalls einfacher und effizienter gestaltet. Dadurch wird es für Abfälle einfacher, EU-weit wieder in die Kreislaufwirtschaft einzusteigen, ohne das erforderliche Maß an Kontrolle für solche Verbringungen zu senken.
Bekämpfung des illegalen Handels mit Abfällen
Um die Maßnahmen der EU gegen den illegalen Abfallhandel zu verstärken, wird es eine engere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben und abschreckendere Sanktionen gegen Kriminelle verhängen, die am illegalen Abfallhandel beteiligt sind. Die Kommission wird in der Lage sein, vor Ort tätig zu werden, um Ermittlungen der Mitgliedstaaten zu grenzüberschreitender Kriminalität im Zusammenhang mit dem illegalen Abfallhandel zu unterstützen, wobei das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in diesen Fragen direkt einbezogen wird.
Der Abfallhandel ist eine der schwersten Umweltstraftaten von heute, die der Umwelt schadet, aber auch legalen Unternehmen schadet. Darüber hinaus besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Abfallhandel und organisierter Kriminalität. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu einem Drittel aller Abfallverbringungen illegal sind, wodurch jährlich ein erheblicher illegaler Gewinn erzielt wird.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Verordnung nun im Einklang mit der erzielten politischen Einigung förmlich annehmen. Nach ihrer förmlichen Annahme tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Die Kommission bereitet sich bereits auf eine rasche Umsetzung vor, indem sie beispielsweise die digitalen Verfahren rechtzeitig betriebsbereit macht und multilaterale und regionale Foren sowie bilateral einbezieht, um Partnerländer zu unterstützen, die Anstrengungen unternehmen, um sich an die neuen Ausfuhranforderungen anzupassen. Dies dürfte auch bessere Abfallbewirtschaftungsverfahren und die Einführung kreislauforientierter Modelle in den Volkswirtschaften der Partnerländer der EU fördern.