„Die vorläufige Einigung bei der Verordnung ist leider nicht der große Wurf. Vielmehr wirft diese Regelung nur etwas Licht und immer noch deutliche Schatten“, erklärte BDE- Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.
Am vergangenen Montag hatten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments sowie des Rates der EU unter Moderation der Europäischen Kommission in den Trilogverhandlungen vorläufig auf ein Regelwerk geeinigt
Auf Kritik des Verbandes stößt dabei insbesondere die nun festgeschriebene Dauer der Genehmigungsverfahren, die nun länger und nicht kürzer wird. Nach Angaben des Rates können Verfahren für Projekte in Bezug auf das Recycling strategischer Rohstoffe nun bis zu 15 Monate dauern. Die Europäische Kommission hatte in ihrem Vorschlag eine maximale Verfahrensdauer von 12 Monaten mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um einen Monat vorgesehen. Das Parlament hatte sich dieser Forderung angeschlossen.
Aus Sicht des BDE wiegt diese Änderung besonders schwer, da zentraler Aspekt des Kommissionsvorschlages die Verkürzung und Straffung der Genehmigungsverfahren für Projekte zur Förderung, Verarbeitung oder zum Recycling kritischer und strategischer Rohstoffe war.
Positive Ansätze sieht der Verband jedoch in der künftigen Handhabung Falle durchzuführender Umweltverträglichkeitsprüfungen. So ist die Erstellung des hierbei erforderlichen Berichts zwar nicht Teil des Zeitplans für die Projektgenehmigung. Dafür wird die erforderliche öffentliche Anhörung jedoch Teil der Gesamtdauer des Verfahrens. In dieser Regelung sieht der BDE einen fairen Kompromiss zwischen dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und der ordnungsgemäßen Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Auf Verbandskritik stößt jedoch die Anhebung der bis 2030 zu erreichenden Recyclingquote für bei strategischen Rohstoffen innerhalb der EU auf 25 %. Der Kommissionsvorschlag hatte hier eine Quote von 15 Prozent vorgesehen.
Kurth: „Es ist zunächst sehr bedauerlich, dass sich der Rat mit seiner Forderung nach einer Verlängerung der Genehmigungsverfahren durchsetzen konnte. Hatte die EU-Kommission noch ein deutliches Signal gesetzt, dass beschleunigte Verfahren zwingend notwendig sind, um Abhängigkeiten von Importen aus Drittstaaten zu verringern, so hat man hier die Chance zur Beschleunigung vertan.
„Zudem kann man nicht einerseits Genehmigungsverfahren für das Recycling strategischer Rohstoffe verlängern und damit zusätzliche Hürden für den beschleunigten Ausbau der Recyclingkapazitäten schaffen und andererseits grundsätzlich zu begrüßende Quotenanhebungen für das Recycling beschließen, von denen man weiß, dass sie kaum zu erreichen sind, da schlichtweg die nötigen Infrastrukturen fehlen. Zudem sind diese Quoten in diesem Falle von sekundärer Bedeutung, da sie nicht verbindlich sind, sondern es sich lediglich um bloße Richtwerte handelt. In der Gesamtschau ist die nun vorliegende Fassung der Verordnung in Teilen in sich widersprüchlich, auch wenn natürlich positiv hervorsticht, dass die Bedeutung des Recyclings für eine strategische Unabhängigkeit der EU in Bezug auf den Import strategisch wichtiger Rohstoffe eine der Säulen der Verordnung darstellt.“