Dabei hebt der Verband besonders hervor, dass in die Liste der zu fördernden Technologien nun auch Recyclingtechnologien aufgenommen wurden. Zudem finden sämtliche Technologien zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie EU 2018/2001 (RED II) Erwähnung.
„Es ist erfreulich, dass der Abschlussbericht des Ausschusses deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag aufweist. Dabei ist besonders zu begrüßen, dass sich die Abgeordneten des Industrieausschusses für den grünen Wandel und die Digitalisierung im Hinblick auf zu fördernde Technologien ausgesprochen haben. Gleichwohl sehen wir noch einige Punkte, bei denen Nachbesserungen nötig sind“, erklärte der stellvertretende BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin.
Die Abgeordneten des Industrieausschusses (ITRE) des Europäischen Parlaments hatten am Mittwoch dieser Woche dem Berichtsentwurf des Abgeordneten Christian Ehler (EVP, Deutschland) mit großer Mehrheit zugestimmt.
In diesem Bericht hatte der ITRE-Ausschuss u.a. auch die Liste der zu fördernden Technologien deutlich erweitert. Somit sollen nun auch Technologien zur Produktion von Energie aus Biomasse von schnelleren Genehmigungsverfahren und vorrangiger Finanzierung profitieren, die vom Kommissionsvorschlag zuvor nicht erfasst waren. Ebenso positiv ist die Aufnahme von Technologien zur Abscheidung und Weiterverwendung von CO₂ (CCU) in die Liste der Netto-Null-Technologien.
Begrüßenswert ist aus Sicht des BDE auch die im Bericht erwähnte Verkürzung der Genehmigungsverfahren für strategische Projekte zum Ausbau von Netto-Null-Technologien. So sollen Genehmigungsverfahren für den Bau von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien mit einer jährlichen Fertigungskapazität von weniger als einem Gigawatt künftig die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten dürfen. Für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien mit einer jährlichen Fertigungskapazität von mehr als einem Gigawatt sollen Genehmigungsverfahren maximal neun Monate dauern dürfen. Der Kommissionsvorschlag sieht hierfür neun respektive zwölf Monate vor.
Dr. Andreas Bruckschen: „Mit seinem Berichtsentwurf hat der Industrieausschuss ein nicht zu unterschätzendes Statement gesetzt. Er hat sich offen für Innovationen im Bereich sämtlicher grüner und zukunftsweisender Technologien gezeigt und hierbei die besondere Rolle der Kreislaufwirtschaft anerkannt. Zugleich hat er deutlich gemacht, dass es eines verbesserten Rahmenwerkes für die Stärkung der Resilienz der europäischen Industrie bedarf. Dennoch sind aus BDE-Sicht einige Nachschärfungen nötig. Dazu gehören u.a. mehr Mittel für die Finanzierung strategischer Projekte sowie die weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.“
Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments über den Abschlussbericht des Industrieausschusses wird für den 20. November erwartet. Auch der Rat der EU soll sich zeitnah zum Kommissionsvorschlag positionieren, sodass die interinstitutionellen Verhandlungen (Trilog) noch dieses Jahr beginnen könnten.