Geld alleine reicht nicht aus

Wie sieht es aus mit der Kreislaufwirtschaft in der EU? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes. Der Titel „Kreislaufwirtschaft: Langsame Umsetzung in den Mitgliedstaaten trotz EU-Maßnahmen“ nimmt die Antwort schon vorweg.
Foto: gundula vogel; pixabay.com

Die Europäische Kommission hat die Kreislaufwirtschaft bereits seit einigen Jahren zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Dies wird durch eine Reihe von Maßnahmen unterstrichen. In seinem Sonderbericht hat der Europäische Rechnungshof nun untersucht, inwieweit sich diese Maßnahmen auf die Aktivitäten der Mitgliedstaaten ausgewirkt haben. Insbesondere wurde geprüft, ob die Mitgliedstaaten seit dem ersten Aktionspaket zur Kreislaufwirtschaft im Jahr 2015 mehr Maßnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft ergriffen haben. Außerdem wurde untersucht, ob die im Paket vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen den Übergang der Mitgliedstaaten zu einer Kreislaufwirtschaft gefördert haben. Schließlich untersuchte der Hof, ob die Kommission ausreichende Mittel für die Umsetzung bereitgestellt hat.

Der Bericht konzentriert sich auf den Zeitraum 2014–2022 und das erste Aktionspaket zur Kreislaufwirtschaft. Eine Bewertung der Maßnahmen des zweiten Aktionspakets war noch nicht möglich. Insgesamt wurden 11 der 21 Maßnahmen evaluiert.

Zirkularität messen

Ein wesentlicher Indikator für den Fortschritt auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft ist die Kreislaufquote. Diese wurde auf Basis des Aktionsplans 2015 eingeführt. Seit 2018 wird die Quote von Euro­stat berechnet. Sie wurde auch rückwirkend bis 2004 berechnet. Zwischen 2015 und 2021 ist die durchschnittliche Kreislaufquote aller Mitgliedstaaten nur um 0,4 Prozent gestiegen. Zwar will die Kommission die Quote zwischen 2020 und 2030 verdoppeln, tatsächlich ist sie aber seit 2019 leicht rückläufig. Einziger Lichtblick aus Sicht des Rechnungshofes: 2021 liegt die Zirkularitätsquote der Entwicklungszusammenarbeit mit 11,7 Prozent deutlich über der globalen Zirkularitätsquote von 7,6 Prozent.

Zwischen den Mitgliedstaaten gibt es deutliche Unterschiede. Mit 33,8 Prozent weisen die Niederlande 2021 die mit Abstand höchste Zirkularitätsrate auf, gefolgt von Belgien (20,5 Prozent), Frankreich (19,8 Prozent), Italien (18,4 Prozent) und Estland (15,1 Prozent). Deutschland liegt mit 12,7 Prozent an sechster Stelle und damit leicht über dem EU-Durchschnitt. Schlusslicht ist Rumänien mit 1,4 Prozent, gefolgt von Finnland und Irland (jeweils 2 Prozent), Portugal (2,5 Prozent) und Zypern (2,8 Prozent). Darüber hi­naus ist die Zirkularitätsrate im Untersuchungszeitraum in sieben Staaten gesunken (Litauen, Schweden, Rumänien, Dänemark, Polen, Finnland, Luxemburg).

Strategien ja, Maßnahmen eher nicht

Obwohl der erste Aktionsplan keine Verpflichtung zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie vorsieht, werden bis 2022 fast alle Mitgliedstaaten entweder eine Strategie entwickelt haben oder dabei sein. In einigen Staaten gebe es sogar Strategien auf regionaler oder kommunaler Ebene.

Zwar habe die Kommission mit dem ersten Aktionsplan auch einen Überwachungsrahmen eingeführt, der 2018 umgesetzt wurde und seitdem regelmäßig aktualisiert wird. Der Rechnungshof kritisiert jedoch, dass es keine spezifischen Indikatoren für die kreislauf­orientierte Produktgestaltung gibt. Auch mit der aktuellen Überarbeitung sieht der Rechnungshof die Schwachstellen noch nicht vollständig behoben.

Das erste Aktionspaket umfasste auch sechs Maßnahmen zur Förderung des Kreislaufdesigns. Eine dieser Maßnahmen sollte den geplanten Verschleiß von Produkten aufzeigen. Dies erwies sich als nicht praktikabel. Stattdessen sollte ein Verfahren entwickelt werden, um vorzeitige Obsoleszenz zu erkennen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung war dieses Projekt noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch klar, dass auch damit die von der Kommission geplante Maßnahme nicht umgesetzt werden kann. Eine weitere Maßnahme zielte darauf ab, insbesondere KMU bei der Substitution gefährlicher Stoffe zu unterstützen. Auch hier sieht der Rechnungshof keinen Erfolg. Außerdem sollten KMU beim Zugang zu innovativen Technologien unterstützt werden. Hierzu wurden zwei Projekte durchgeführt. Diese Projekte waren jedoch nur für eine geringe Anzahl von KMU von Bedeutung. Insgesamt wurden nur 85 von 356 vorgeschlagenen Lösungen tatsächlich umgesetzt.

Als Maßnahme zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Abfallaufkommens wollte die Kommission die Verwendung von BVT-Merkblättern zur Förderung bewährter Verfahren in verschiedenen Industriesektoren durchsetzen. Während der Laufzeit des ersten Aktionsplans von 2015 bis 2019 wurden jedoch nur in acht BVT-Merkblättern zusätzliche Leitlinien für die Kreislaufwirtschaft aufgenommen. Weitere 15 BVT-Merkblätter, die in diesem Zeitraum überarbeitet werden sollten, seien nicht aktualisiert worden. Zudem enthielten nur zwei der acht Merkblätter quantitative Ziele.

Zwar habe die Kommission erhebliche Ressourcen zur Verfügung gestellt. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, inwieweit diese tatsächlich in Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft investiert wurden. Die Untersuchung einzelner Projekte habe gezeigt, dass die Potenziale für die Kreislaufwirtschaft nicht ausgeschöpft werden.

Bessere Überwachung

„Insgesamt gelangt der Hof zu dem Schluss, dass es nur wenige Nachweise dafür gab, dass sich die Aktionspläne der Kommission für die Kreislaufwirtschaft (CEAP), insbesondere die Maßnahmen zur kreislauforientierten Gestaltung von Produkten und Herstellungsverfahren, auf die Aktivitäten in den Mitgliedstaaten im Bereich der Kreislaufwirtschaft ausgewirkt hatten“, lautet das Fazit des Rechnungshofes.

Obwohl fast alle Mitgliedstaaten ihre Aktivitäten im Bereich der Kreislaufwirtschaft verstärkt haben, hat dies nur zu einer leichten Erhöhung der Kreislaufquote geführt. Zudem seien die Fortschritte in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, was eine Verdoppelung der Recyclingquote bis 2030 erschwere.

Als eine Maßnahme empfiehlt der Rechnungshof, das Monitoring des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Dies gelte insbesondere für die kreislauforientierte Produktgestaltung.

Die von der Kommission bereitgestellten Mittel seien nicht immer für Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft verwendet worden. Ein großer Teil der Mittel werde nach wie vor für die Abfallbewirtschaftung und nicht für die Förderung des Kreislaufdesigns verwendet. Daher sollten die Gründe für die geringe Nutzung der EU-Mittel für die Kreislaufwirtschaft untersucht werden. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit Anreize dafür geschaffen oder verstärkt werden können.

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