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bvse: Recyclingbranche nicht von Klimaschutzverträgen ausschließen

Der Verband kritisiert, dass im Richtlinienentwurf zu Klimaschutzverträgen die Recyclingbranche nicht erwähnt wird.
Foto Wolken: Rainer Sturm; pixelio.de
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„Erneut müssen wir mit Enttäuschung feststellen, dass auch bei diesem Förderinstrument die Recyclingwirtschaft, die bereits jetzt die Dekarbonisierung vorantreibt, nicht berücksichtigt wird“, so äußern sich bvse-Vizepräsident Herbert Snell und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Am 5. Juni 2023 wurde der Beginn eines vorbereitenden Verfahrens für Gebotsverfahren zu Klimaschutzverträgen verkündet, die zwischen Staat und Unternehmen der energieintensiven Industrie geschlossen werden können. Auf Basis der Klimaschutzverträge sollen Mehrkosten von Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen ausgeglichen werden, die diesen durch Errichtung und Betrieb von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Dadurch sollen unmittelbar große Mengen CO₂ eingespart und die Markttransformation angestoßen werden. In dem Richtlinienentwurf werden jedoch ausschließlich Stahl-, Zement-, Papier-, Glasindustrie sowie die mineralverarbeitenden Industrie adressiert.

Die Gewinnung von Sekundärrohstoffen und Rezyklaten aus aufbereiteten Abfällen ist nachweislich ein wichtiger Bestandteil zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zur Sicherung der Rohstoffversorgung und somit zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft. Die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands können nicht erreicht werden, wenn Wirtschaftszweige mit einer Schlüsselposition aus Fördermöglichkeiten ausgeschlossen werden und ausschließlich die etablierte Industrie in den Fokus genommen wird, heißt es in dem bvse-Schreiben. Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung unverständlich, warum sich ausgerechnet Recyclingunternehmen nicht beteiligen dürfen.

Snell und Rehbock bitten daher eindringlich, den Anwendungsbereich der Förderrichtlinie zu erweitern und auch Akteur:innen der Kreislaufwirtschaft die Möglichkeit zu geben, einen weiteren Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten.

Quelle: bvse

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