Das Gesetz soll Maßnahmen wie die Stärkung von Mehrwegalternativen im Einzelhandel, verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Mehrwegflaschen und die Erweiterung des Mehrwegangebots für To-Go-Verpackungen enthalten.
So soll ein größeres Mehrwegangebot für Verbraucher*innen geschaffen werden. Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m² müssen künftig für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Zudem sollen die Verbraucher*innen ihre Mehrwegflaschen überall abgeben können, wo es Getränke gibt. Auch hier greift aber die 200-m² -Regel.
Das verpflichtende Mehrwegangebot für To-Go-Speisen und –Getränke soll auf alle Materialien ausgeweitet werden. Beim Vor-Ort-Verzehr dürfen keine Einwegverpackungen mehr angeboten werden. Auch hier gibt es Ausnahmen für kleinere Anbieter.