Neun Mitgliedstaaten sind auf dem richtigen Weg, die Ziele für 2025 zu erreichen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Tschechien.
18 Mitgliedstaaten drohen jedoch eine oder beide Zielvorgaben für 2025 zu verfehlen. Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Portugal, Schweden und Spanien laufen Gefahr, die Zielvorgabe für Siedlungsabfälle zu verfehlen. Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Ungarn und Zypern werden möglicherweise die für 2025 geltenden Zielvorgaben sowohl für Siedlungsabfälle als auch für Verpackungsabfälle insgesamt verfehlen. In einigen Ländern werden zudem Siedlungsabfälle weiterhin größtenteils auf Deponien abgelagert, und diese Länder werden die für 2035 geltende Zielvorgabe für die Deponierung wahrscheinlich nicht erreichen. Die Kommission legt diesen Mitgliedstaaten Empfehlungen vor, die auf der kontinuierlichen finanziellen und technischen Unterstützung zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung aufbauen.
Steigendes Abfallaufkommen
Jedes Jahr erzeugen die Europäer durchschnittlich 530 kg Siedlungsabfälle pro Person (Abfälle aus Haushalten und ähnliche Abfälle von Unternehmen). Diese Abfälle werden zwar zunehmend recycelt und immer weniger auf Deponien abgelagert, gehören aber weiterhin zu den Abfallströmen, deren Bewirtschaftung besonders komplex ist. In der EU werden etwa 50 % der Siedlungsabfälle recycelt oder kompostiert und 23 % werden auf Deponien abgelagert. Die erzeugte Verpackungsabfallmenge nimmt stetig zu. Zwischen 2013 und 2020 stieg die Menge der Verpackungsabfälle in der EU um 15 % auf fast 80 Mio. Tonnen. Rund 64 % der Verpackungsabfälle werden nun recycelt, wenngleich dieser Anteil je nach Material unterschiedlich ist. Mehr als 75 % der Verpackungen aus Papier, Pappe und Metall werden recycelt, wohingegen weniger als 40 % der Kunststoffe dem Recycling zugeführt werden. Dies stellt für die meisten EU-Länder ein Problem dar, von denen viele Gefahr laufen, das materialspezifische Ziel für das Recycling von Verpackungsabfällen aus Kunststoff zu verfehlen.
Erhebliche Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten
Der Bericht zeigt auf, dass es in der EU bei der Qualität der Abfallbewirtschaftung erhebliche Unterschiede gibt. Einige Länder müssen noch viel tun, um die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Zielvorgaben zu erreichen, und es bedarf weiterer Reformen, um insbesondere die Behandlung von Bioabfällen (die ein Drittel der Siedlungsabfälle ausmachen) sowie die getrennte Sammlung von Abfällen (eine Voraussetzung für das Recycling) zu gewährleisten und die Datenqualität zu verbessern. Allerdings haben die meisten EU-Länder Abfallreformen zur Verbesserung der Recyclingquoten durchgeführt oder sind dabei, dies zu tun, von denen einige in den kommenden Jahren Ergebnisse zeigen dürften.
Zudem wurde die Leistung durch externe Faktoren beeinflusst, wie etwa die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die dazu geführt haben, dass in einigen Ländern weniger oder keine Abfälle mehr getrennt gesammelt wurden. Auch wirkt sich der jüngste Anstieg der Energiepreise negativ auf das Recycling aus.
Empfehlungen und Unterstützung der EU
Die Kommission präsentiert länderspezifische Empfehlungen für die 18 Mitgliedstaaten, die Gefahr laufen, die zentralen Recyclingziele für 2025 nicht zu erreichen. Diese Empfehlungen umfassen ein breites Spektrum von Maßnahmen: Verringerung der Menge nicht recyclingfähiger Abfälle, Steigerung der Wiederverwendung, Förderung der getrennten Sammlung, Entwicklung von Abfallbehandlungskapazitäten für Sortierung und Recycling, Verbesserung der Governance, Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Sensibilisierung.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung des EU-Abfallrechts unterstützen, indem sie EU-Mittel und technische Hilfe bereitstellt (z. B. durch die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik, den Austausch bewährter Verfahren und die Förderung des Peer-to-Peer-Lernens). Für die Intensivierung der politischen Anstrengungen sowie der konkreten Maßnahmen sind jedoch die nationalen Behörden zuständig.
Darüber hinaus hat die Kommission Initiativen vorgelegt, die zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft beitragen, und wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Leistung der Abfallbewirtschaftung zu verbessern und die Ziele zu erreichen, wie etwa die Vorschläge für neue Verordnungen über Abfallverbringungen, Verpackungen und Verpackungsabfälle und Ökodesign für nachhaltige Produkte.