Dies machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock Anfang Februar in einem Schreiben an den Vorsitzenden der deutschen Umweltministerkonferenz 2023, den nordrhein-westfälischen Umweltminister Oliver Krischer, deutlich.
„Die im Beschluss der 99. Umweltministerkonferenz zu Regelungen zum nachhaltigen Umgang mit Alttextilien zum Schutz der Umwelt im November veröffentlichte Aussage, Falsch-Deklaration von Textilabfällen als gebrauchte Textilien sei die Hauptproblematik beim Export in Nicht-OECD-Länder, ist nicht richtig und bedarf der Klarstellung“, so Rehbock.
Textilabfälle werden unter dem Basel-Code B3030 (Anlage IX des Basler Übereinkommens) verbracht. Bei den unter der Zolltarifnummer 63090000 als Waren und Produkte exportierten Gebrauchttextilien handelt es sich um gesammelte Alttextilien, die nach einem aufwendigen und kostenintensiven Sortierprozess als tragfähige und somit marktfähige Kleidungsstücke und Haushaltswaren in die jeweiligen Absatzmärkte vermarktet werden.
„Die Konformität dieser Ausfuhren wird regelmäßig durch die deutschen Behörden vor Ort überprüft. Es kann also keine Rede davon sein, dass mit einer falschen Deklaration gearbeitet wird“, stellte der bvse-Hauptgeschäftsführer klar.
„In diesem Zusammenhang begrüßen wir sehr die Bestrebungen der EU-Kommission, mit der Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung rechtssichere Kriterien für die Unterscheidung zwischen Gebrauchtwaren und Abfällen, insbesondere in Bezug auf Alttextilien, festzulegen“, machte Rehbock deutlich.
In Deutschland werden laut bvse-Textilstudie 2020 Bedarf, Verbrauch, Wiederverwendung und Verwertung von Bekleidung und Textilien in Deutschland jährlich ca. 1,3 Mio. Tonnen Altkleider und Schuhe gesammelt.
Durch kostenintensive und aufwändige manuelle Sortierprozesse in den Sortieranlagen erzielt die Textilrecyclingbranche hohe Wiederverwendungsquoten und sorgt für eine sinnvolle und ressourcenschonende Nutzung wertvoller Ressourcen.
Allerdings ist der Bedarf an verwertbaren Alttextilien in Deutschland bei weitem nicht so groß wie das Sammelaufkommen. Vor diesem Hintergrund haben sich weltweite Märkte entwickelt, die einerseits den Bedarf an tragbarer Second-Hand-Kleidung decken und andererseits positive Beschäftigungseffekte in den Empfängerländern schaffen – im Handel oder in angrenzenden Gewerben wie dem Transportgewerbe.
„Ein grundsätzliches Verbot der Ausfuhr von Alttextilien würde die von der Politik geforderte Umsetzung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft von vorneherein verhindern“, warnte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
„Um dem Problem wachsender Textilberge Herr zu werden, ist ein Umdenken sowohl bei der Textilindustrie als auch bei den Verbraucher:innen dringend notwendig“, hob Rehbock hervor.
Die übliche Nutzungsdauer von Textilien hat sich durch den Fast-Fashion-Trend in den letzten Jahren deutlich verkürzt. Billigware führt zu minderwertiger Qualität mit negativen Folgen für die Reparierbarkeit und Langlebigkeit der Kleidung. Außerdem sind diese Stoffe schwer zu recyceln.
„Daher begrüßen wir die Ziele der von der EU-Kommission im März 2022 veröffentlichten Strategie für nachhaltige Textilien und den Vorschlag zu einer neuen Ökodesign-Verordnung. Diese ist dringend erforderlich, damit strukturelle Schwächen entlang der textilen Wertschöpfungskette endlich ausgeräumt werden können“, erklärte Rehbock.