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Neue Regeln zum Verbot schädlicher Chemikalien

Am 29.12.2022 ist die neue Verordnung zu langlebigen organischen Schadstoffen in Kraft getreten. Sie soll den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien in Abfällen verstärken.
Hauptsitz der Europäischen Kommission in Brüssel
EU-Kommission in Brüssel (Quelle: Pixabay, Dimitris Vetsikas)
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Die neue Verordnung zu langlebigen organischen Schadstoffen (POP – engl. Persistent Organic Pollutants) ist am 29. Dezember 2022 in Kraft getreten. Sie führt nach Angaben der Europäischen Kommission zum ersten Mal Grenzwerte für einige dieser Chemikalien in Abfällen ein und verschärft für andere Schadstoffe die bereits bestehenden Grenzwerte. Obwohl langlebige organische Schadstoffe im Allgemeinen nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden, sind sie immer noch in Abfällen zu finden, die bei der Entsorgung einiger Industrie- und Konsumgüter nach dem Ende ihres Verbrauchs anfallen.

POP sind organische Chemikalien, die sich durch ihre Langlebigkeit (⁠Persistenz⁠) auszeichnen, sich in Organismen und damit der Nahrungskette anreichern und schädliche Wirkungen auf den Organismus von Mensch und Tier zeigen. Für fünf Stoffe wurden die bestehenden Grenzwerteverschärft und für vier neue Stoffe, die etwa in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschäumen, in behandeltem Holz und anderen Stoffen vorkommen, wurden neue Grenzwerte vereinbart. Durch die Begrenzung des Vorkommens dieser Chemikalien in Abfällen wird verhindert, dass sie wieder in die Kreislaufwirtschaft gelangen.

Die neuen Vorschriften sind aus Sicht der Kommission ein deutliches Zeichen für die Entschlossenheit der EU, international eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt zu übernehmen. Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten am 29. Dezember anwendbar sein.

Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, das Angebot an sicheren, giftfreien Sekundärrohstoffen zu erhöhen, und spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans für eine Kreislaufwirtschaft, des Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit.

Quelle: Europäische Kommission

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