Die bislang geltende Ökodesign-Richtlinie soll von einer neuen Verordnung abgelöst werden. Die alte Richtlinie macht nur für eine kleine Anzahl an Produkten Vorgaben zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit, z.B. für Waschmaschinen, Kühlschränke, TV-Geräte, Beleuchtung und Motoren. Künftig sollen auch Textilien, Möbel, Stahl, Zement und Chemikalien vom Ökodesign umfasst werden. Insbesondere Textilien, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllen. BMUV und BMWK unterstützen das Grundanliegen der EU-Kommission für mehr nachhaltige Produkte im Binnenmarkt.
Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder: „Nachhaltige Produkte sollen in Zukunft der Standard in der EU sein. Ressourcen sind endlich. Daher müssen Produkte langlebiger und besser reparierbar werden. Das nutzt der Umwelt und den Verbraucher*innen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine macht das Einsparen von Ressourcen und Energie noch dringlicher. Daher unterstützen wir, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen hohen Anforderungen an das Ökodesign. Wichtig ist, dass künftig die EU-Vorgaben auch für Produkte mit großen Märkten, wie Textilien oder Möbel, gelten sollen. So sparen wir Energie und Ressourcen in der Produktion und kommen einem Recht auf Reparatur auf alle physischen Produkte einen großen Schritt näher. Mit der Textilstrategie können wir hoffentlich einige Irrwege der Bekleidungsindustrie beenden. Gerade Kleidung wird häufig nicht nachhaltig und auf Kosten von Umwelt oder Menschenrechten produziert. Wenn wir für den EU-Binnenmarkt verbindliche Qualitätsanforderungen für alle Textilien vorschreiben, dann wird das auch die globalen Produktionsbedingungen im Textilsektor verbessern.“
Staatssekretär Udo Philipp: „Das europäische Ökodesign hat eine lange und erfolgreiche Geschichte und hat bereits in der Vergangenheit erheblich zur Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung des Verbraucherschutzes in Europa beigetragen. In der heutigen Zeit ist die Minderung unseres Energieverbrauchs – entweder durch direkte Einsparungen oder mittelbar durch eine verbesserte Materialeffizienz und einen besseren Ressourcenschutz – auch eine Frage der europäischen Sicherheit und Souveränität. Mit den jetzt geplanten Änderungen und der inhaltlichen Erweiterung verbinde ich die Erwartung, dass das europäische Ökodesign ein effektiver Schlüssel für die erfolgreiche Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität wird.“
Mit der Sustainable Products Initiative (SPI) will die EU-Kommission Energieeffizienz- und Ressourcenschutzanforderungen an eine Vielzahl von Produktgruppen regeln. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Verordnung soll künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen. Neu ist, dass der gesamte Lebenszyklus der Produkte Beachtung bei neuen Umweltschutzanforderungen finden soll. Die Vorgaben aus der Verordnung sollen zukünftig zu längerer Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen und zu mehr Reparierbarkeit führen. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten und damit das Recycling insgesamt gestärkt. So konkret waren die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie bislang nicht.
Mit der Textilstrategie nimmt die EU-Kommission die Transformation im Bekleidungssektor in den Fokus. Mit den neuen, umfassenden und strengeren Vorgaben soll die nicht-nachhaltige „Fast Fashion“ eingeschränkt und die Kreislauffähigkeit der Produkte gesteigert werden; etwa durch das Zusammenspiel mit der auf Textilprodukte ausgeweiteten Ökodesign-Verordnung Aktuell befinden sich jährlich mehr als 20 Milliarden Kleidungsstücke in der EU im Umlauf. Demnach bestehen aus Sicht von BMUV und BMWK große Potentiale, um eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Beide Ministerien setzen sich dafür ein, dass im EU-Binnenmarkt verbindliche Vorgaben für nachhaltiges Produktdesign im Textilsektor erreicht werden. Insbesondere die immer weiter verbreitete Beimischung billiger und massenhaft verwendeter synthetischer Fasern (Elastan) erschweren eine sortenreine Sortierung und damit ein potentielles Recycling. Darüber hinaus setzen sich die Ministerien für verbindliche Vorgaben bezüglich der Beimischung von textilen Rezyklatfasern in neu produzierte Bekleidung ein. Denn schon ab 2025 gilt im Binnenmarkt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alt-Textilien und die gesammelte Menge an alter Kleidung wird ansteigen. Allerdings fehlt bislang in der EU eine Infrastruktur für ein „Faser-zu-Faser“-Recycling im industriellen Maßstab. Um die hochwertige Erfassung und Verwertung von Alttextilien zukünftig sicherzustellen, untersucht das BMUV in einem Forschungsvorhaben, wie eine erweiterte Herstellerverantwortung implementiert werden kann. Die europäische Textilstrategie hat ebenfalls eine Empfehlung für eine erweiterte Herstellerverantwortung gegeben, so dass unsere Überlegungen zeitlich passgenau sind, um auch im europäischen Kontext handlungsfähig zu bleiben.
Die heute vorgestellten Entwürfe für „Sustainable Products Initiative“ (SPI) und Textilstrategie werden nun zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie im EU-Parlament beraten. Anschließend werden sie im Trilogverfahren behandelt, bevor die EU-Kommission sie veröffentlichen kann.
Wichtig ist vor allem, die Reparaturmöglichkeit durch Schaltpläne und Reparaturanweisungen dadurch zu unterstützen, dass diese Dokumente, wie das früher z.B. bei jedem Fernseher an der Rückwand angebracht war, bindend ebenso wie die Gebrauchsanweisung jedem Gerät zugefügt werden muss. Ist für den Hersteller kein Mehraufwand, das diese Informationen sowieso vorliegen! Ebenso muss der Austausch von Verschleißteilen gegeben sein und dies nicht durch verkleben, vernieten oder Verschraubungen, die nur mit Spezialwerkzeug zu öffnen sind, verhindert oder drastisch erschwert wird. Ebenso muss die Lebensdauer der Verschleißteile unter Normbedingungen bekanntgegeben werden und die Kosten für den Ersatz und die Reparaturdienstleistung (falls erforderlich) angegeben werden, damit dem Verbraucher eine fairen Vergleich der Produkte ermöglicht wird!