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BDE: mechanisches Recycling darf nicht benachteiligt werden

Der BDE plädiert bei der geplanten Einführung von Grenzwerten für Abfälle, die schwer abbaubare (persistente) organische Schadstoffe enthalten, für praxistaugliche Lösungen beim Recycling.
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Nach Ansicht des Verbandes dürfe das mechanische Recycling durch die Neuregelung nicht ins Hintertreffen geraten.

Hintergrund ist die politische Einigung im EU-Umweltrat zur POP-Verordnung. Hier hatte sich das Gremium auf seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag dem Vorschlag der EU-Kommission angeschlossen und sich für die Herabsetzung der Grenzwerte recycelbarer Abfälle ausgesprochen.

„Sollten die Inhalte der jetzt vorliegenden politischen Einigung des Umweltrats Bestand haben, hätte dies unmittelbare Auswirkungen auf das Recycling betroffener Abfälle. Eine künftige Regelung sollte aber sowohl die Absenkung von Schadstoffgrenzen, als auch ein effizientes Recycling der Abfälle ermöglichen,“ sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Dienstag in Berlin.

Die Umweltminister hatten in ihrer Sitzung des Umweltrates am vergangenen Donnerstag in Brüssel zur POP-Verordnung eine politische Einigung erzielt, die im Wesentlichen dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) entspricht. Dieser sieht die Herabsetzung von Grenzwerten vor, die darüber bestimmen, ob POP-haltige Abfälle überhaupt recycelt werden können.

So sollen etwa Kunststoffabfälle, die den bromierten Flammhemmer PBDE, der in Elektrogeräten vorkommt, dem Vorschlag der EU-Kommission entsprechend statt bis zu einem Grenzwert von 1.000 mg/kg nur bis zu einem Grenzwert von 500 mg/kg mechanisch recycelt werden können. Diesem Vorschlag schloss sich der Rat auf seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag an. Bei der Abstimmung im Umweltausschuss des EU-Parlaments Ende März sind dem Vernehmen nach noch niedrigere Werte zu erwarten.

Kurth: „Natürlich ist es auch unser Anliegen, Schadstoffe in der Umwelt zu verringern. Die Schadstoffentfrachtung ist Teil einer effizienten Kreislaufwirtschaft. Künftige Regelungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass ein nachhaltiges Recycling für bestimmte Materialien beschränkt oder gar verhindert wird. Gleichzeitig sind wir in der Pflicht, Schadstoffbelastungen zu reduzieren. Für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft machen wir uns deshalb für praxistaugliche Lösungen und Übergangsfristen stark. So bleibt den Unternehmen mehr Zeit, nötige Investitionen in ihren Recyclinganlagen vorzunehmen. Außerdem braucht es noch Zeit, zuverlässige Messmethoden zu realisieren. Im Sinne des Green Deals der EU und seiner Vorgaben einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft muss beides gelingen: Schadstoffreduktion und optimales Recycling.“

Quelle: BDE

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