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Diskussionspapier: Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen

Eine interdisziplinäre Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit den Möglichkeiten und Grenzen des Nachweises und der Bewertung von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen beschäftigt.
Mantelverordnung
Rudolpho-Duba, pixelio.de
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Asbestvorkommen sind im heutigen Baubestand viel umfangreicher vorhanden als jahrzehntelang angenommen. Es ist weiterhin bekannt, dass auch heute noch Asbestanteile über natürliche Zuschlagstoffe ungezielt in bauchemische und bautechnische Produkte gelangen. Dieses Wissen muss nach Einschätzung der Experten auch bei der Bewertung von mineralischen Abfällen berücksichtigt werden. Die Deklaration solcher Abfälle und der weitere Umgang mit ihnen ist gegenwärtig Gegenstand intensiver Diskussionen, die einen grundsätzlichen Klärungsbedarf anzeigen.

Die Separierung von Asbest kann in Bestandsgebäuden in der Regel so erfolgen, dass anschließend kein Asbest mehr nachgewiesen wird. Die Asbestseparation sollte in jedem Fall im Rahmen einer in sich geschlossenen Sanierungsmaßnahme vor dem Abbruch/Umbau erfolgen, da sie nur so die besten Voraussetzungen und den höchsten Wirkungsgrad im gesamten Wertschöpfungsprozess hat. Wenn die Untersuchung des Baubestandes sowie die Separation von Asbestvorkommen nach dem Stand der Technik erfolgen, sind in der Regel keine erneuten Prüfungen im weiteren Weg des Abbruchabfalls zum Recyclingrohstoff mehr notwendig.

Mit dem Diskussionspapier werden die notwendigen Arbeitsschritte und Prüfungen sowie der Gesamtablauf mit Bewertungen für eine überall vergleichbar hohe Qualität als der beste Standard beschrieben. Damit wird Recyclingmaterial als ein hochwertiges Wirtschaftsgut abgesichert.

Das Dokument versteht sich als Diskussionsbeitrag für die weitere vertiefte Beratung des im April 2020 von der Umweltministerkonferenz veröffentlichten Berichtes zum Erfahrungsaustausch des Ausschus¬ses für Abfalltechnik (ATA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) „Umgang mit Bau und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten“ sowie der darauf angestoßenen Überarbeitung der LAGA-Mitteilung M 23, welche nach den intensiven LAGA-internen Beratungen zeitnah in die Verbän-deanhörung gegeben werden soll.

Das Diskussionspapier wurde als Grundlage zur Erarbeitung einer VDI Richtlinie in das entsprechende Gremium des VDI eingebracht.

Zum Diskussionspapier

Quelle: Gesamtverband Schadstoffsanierung

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