Nach dem Bundeskabinett hat am 10. Juni 2021 nun auch der Bundestag der Mantelverordnung zugestimmt; der Bundesrat wird, voraussichtlich am 26. Juni 2021, final über die Verordnung zur Verwertung mineralischer Abfälle abstimmen.
„Die vorliegende Mantelverordnung stellt bei weitem keinen so guten Kompromiss dar, dass die Abbruchbranche sich damit zufriedengeben könnte“, so Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands. „Eine bundeseinheitliche Regelung dieser Tragweite muss den hohen Ansprüchen an eine praktikable und in seinen Zielen ausgewogene Gesetzgebung genügen. Eine schlechte Lösung nach dem Prinzip „Immer noch besser als gar nichts“, ist für unsere auf Nachhaltigkeit und Innovation ausgelegte Gesellschaft nicht akzeptabel. Offensichtliche Mängel, die der Stärkung des Baustoffrecyclings entgegenstehen, müssen jetzt noch beseitigt werden und dürfen nicht einfach durchgewunken und damit auf unbestimmte Zeit festgeschrieben werden.“
Der Deutsche Abbruchverband bedauert, dass in der Sitzung des Bundestages ein sog. Entschließungsantrag, den Vertreter der FDP gestellt hatten, von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt worden ist.
Die FDP-Fraktion hatte darin wesentliche Kritikpunkte der Abbruchbranche an der Mantelverordnung aufgegriffen und wollte mit dem Antrag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern, rechtssichere Regelungen für das Ende der Abfalleigenschaft von gütegesicherten Recyclingbaustoffen in Form einer Verordnung zu schaffen und sich auf ein einheitliches, praxistaugliches Probenahme- und Analyseverfahren zu verständigen. Der Gesetzgeber sollte die Erarbeitung einer Bund-Länder-Deponiestrategie veranlassen, um Entsorgungsengpässe zu vermeiden und Transportwege zu verringern, sowie (endlich) rechtlich klarzustellen, wer bei Bau- und Abbruchvorhaben Abfallerzeuger ist und somit die Pflichten zur ordnungsgemäßen Verwertung erfüllen muss.
Sollte die Mantelverordnung in ihrer vorliegenden, unzulänglichen Fassung auch den Bundesrat unverändert passieren, so fordert Pocha: „Es darf mit der Verabschiedung kein Schlussstrich gezogen worden. Es muss ein kontinuierlicher Mechanismus der Überprüfung und Nachbesserung bereits mit Inkrafttreten der Mantelverordnung etabliert werden. Die vorgesehene Evaluierung, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, muss genutzt werden, um den Verordnungstext maßgeblich zugunsten des Ressourcenschutzes anzupassen.“