Damit kommen auf den Einzelhandel neue Herausforderungen zu: Gefordert werden schon dort die fachgerechte Sortierung und Lagerung des E-Schrotts. Denn Brandrisiken durch Lithium-Akkus sind aber immer noch nicht gebannt, warnen die Entsorgungsexperten von DEKRA.
Die Neuerungen sollen die Sammel-Quoten für Elektroaltgeräte in der EU erhöhen. Um die Mengen zu steigern, hat die Bundesregierung zwei Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, die ab 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen: die Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG3) und die ergänzende Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Zusätzlich zur höheren Sammelquote soll die teils unterschiedliche Verarbeitungspraxis bei den knapp 370 Erstbehandlungsanlagen in Deutschland vereinheitlicht werden. Auch das Sammelnetz wird sehr viel umfangreicher: Neben Elektrofachmärkten, Baumärkten und anderen Vertreibern werden zudem auch die meisten Lebensmitteleinzelhändler und Discounter zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet.
Mit der Ausweitung des Sammelnetzes steigt der Druck auf die kritischen Prozesse: nämlich die Sortierung des Elektronikschrotts nach Gerätegruppen und Batterietypen sowie die Lagerung der Materialgruppen. Damit durch die höheren Mengen nicht vermehrt gemischte E-Schrottladungen auf die Recyclinghöfe gelangen, sind die energiereichen Li-Batterien frühzeitig – und zwar bei der Schadstoff-Annahme – zu erkennen und strikt zu separieren.
„Selbst bei den öffentlich-rechtlichen Sammelstellen sind Schulungen notwendig, um die fachgerechte Separierung von batteriebetriebenen Geräten und energiereichen Li-Batterien sicherzustellen. Gelingt das nicht, entstehen gemischte Schüttungen von Elektroschrott in nicht geeigneten Behältnissen“, warnt Andreas Biermann, Leiter Logistik, Ver- und Entsorgung bei der DEKRA Certification GmbH. Bereits mechanische Beschädigungen am Gehäuse einer Lithium-Batterie durch Fallenlassen oder Verbiegen können einen internen Kurzschluss oder eine Selbstentzündung auslösen, was in Entsorgungsbetrieben schon zu Großfeuern geführt hat.
Eine weitere Hürde in der Entsorgungspraxis ist die Bauart vieler Elektrogeräte mit eingekapselten Batterien. Entweder entfernen Fachleute diese Batterien oder sie werden ordnungsgemäß mit dem Gehäuse in der Entsorgungskette als „Altgerät mit Batterie“ deklariert. Wurden jedoch beschädigte Li-Batterien abgegeben, müssen Container oder das Fahrzeug deutlich auf das Gefahrgut hinweisen: zum Beispiel mit „Beschädigte/defekte Lithium-Ionen-Batterien“.