Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) fordert nun die dringende Anpassung der notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Elektro-Altfahrzeugen.
Der Tesla-Unfall in Tirol im Oktober 2019 brachte das Thema erstmals in die Medien: Wie werden elektrobetriebene Fahrzeuge sicher und fachmännisch entsorgt und recycelt? Und zwar nicht nur nach einem Unfall, sondern ganz allgemein? Anfang 2020 wurde mit den betroffenen Herstellern und Importeuren vereinbart, dass von den österreichischen Shredderbetrieben Elektro-Altfahrzeuge (E-AFZ) nur ohne Antriebsbatterie übernommen werden. Experten in Fachwerkstätten entfernen nun die Batterie, und die „leeren“ E-AFZ werden zur weiteren Verwertung an die Shredderbetriebe übergeben. Diese Übergangslösung reicht aber angesichts der steigenden Verkaufszahlen von E-Fahrzeugen und Hybridfahrzeugen nicht aus. Laut aktuellen Zahlen der Statistik Austria hatte rund jedes fünfte in Österreich zugelassene Fahrzeug im Zeitraum Jänner bis November 2020 bereits einen Elektro- bzw. Hybrid-Antrieb*.
Gaby Jüly, Präsidentin des VOEB: „Wir müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen dringend anpassen. Sowohl der Umgang mit alten als auch verunglückten Elektroautos sowie das Recycling der Batterie müssen einheitlichen Bestimmungen unterliegen, die langfristig Sinn machen und EU-weit gültig sind.“
Batterie-Verordnung der EU wird novelliert
Auf europäischer Ebene wird gerade an einer Novellierung der Batterie-Verordnung gearbeitet. Sie soll auch den Umgang mit Batterien von Elektro-Fahrzeugen regeln. Deren Antriebsbatterien sollten in Zukunft wie Fahrzeuge typisiert werden und die Herkunft der einzelnen Bestandteile zertifiziert werden. So sollte jede einzelne Batterie von der Produktion bis hin zur Entsorgung erfasst und somit eine 100%ige Sammelquote erreicht werden. Weiters sollten einzelnen Bestandteile von Autobatterien aus nachhaltigen Sekundärrohstoffen bestehen, der VOEB fordert 12% recyceltes Kobalt, 85% Blei, 4% Lithium und 4% Nickel bis 2030. Ein weiteres Ziel ist es, beim Recycling der Batterie eine Verwertungsquote von 65 Prozent der Bestandteile zu erreichen.
Ausbildung und Information
Der fachmännische Umgang mit alten Elektro- oder Hybrid-Fahrzeugen muss in den KFZ-Werkstätten sichergestellt werden. Ing. Walter Kletzmayr von der ARGE Shredder: „Seitens der Wirtschaft gibt es bereits einige Initiativen in diese Richtung, die jedoch gebündelt werden müssen. Nur so können wir die aktuelle Ausbildungslücke EU-weit schließen und einheitliche Standards für eine fachmännische, sichere und nachhaltige Entsorgung von Elektro-Altfahrzeugen schaffen.“ Auch Einsatz- und Rettungskräfte müssen umfassend informiert werden, damit Bergung, Transport, Zwischenlagerung und Demontage von verunglückten Elektrofahrzeugen kein Problem darstellen. „Wenn bei einem Unfall die Komponenten der Antriebsbatterie mit anderen Bestandteilen des Fahrzeuges verschmelzen, ist die Brandgefahr enorm und für die beteiligten Einsatzkräfte sehr gefährlich.“
Wohin mit der Batterie?
Die Batterie eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeuges kann bis zu 500 kg wiegen. Die Entnahme einer solchen Batterie ist somit kein Kinderspiel – nicht nur aufgrund des Gewichts, sondern weil ihre rund 400 Volt lebensgefährlich sind. Die Entnahme der Batterie bei Hybridfahrzeugen gestaltet sich etwas einfacher, mit höchstens 60 Volt und 50 kg, können das ein bis zwei Personen gemeinsam schaffen. Nach der Entnahme werden die Batterien von E-Fahrzeugen weiterverwertet, indem sie in einem sogenannten „Second Life“ als Stromspeicher im stationären Bereich zum Einsatz kommen. Ist das nicht der Fall, können in Batterien enthaltene Rohstoffe, wie Lithium, Kobalt, Nickel rückgewonnen und als Sekundärrohstoffe in weiteren Herstellungsprozessen eingesetzt werden. Jüly: „Wenn wir Elektromobilität wollen, dann müssen wir auch darüber nachdenken, was mit E-Fahrzeugen am Ende ihres Lebenszyklus passiert.“