„Es geht bei einem Gesetz immer um die sinnvolle Ausgestaltung und darum, ob Regelwerke auch in der Praxis umzusetzen sind“, sagt Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der WVMetalle. „Dies ist mit der Begrenzung auf den unmittelbaren Zulieferer und auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ab 2023 bzw. 1.000 Mitarbeitern ab 2024 gewährleistet. Vor allem der risikobasierte Ansatz entspricht der täglichen Einkaufspraxis in der Nichteisen-Metallindustrie“, so Erdle.
Letztlich ist die Abkehr von der zivilrechtlichen Haftung hin zu einer behördlichen Kontrolle zu begrüßen. „Eine zivilrechtliche Haftung würde nicht mit dem risikobasierten Ansatz korrespondieren“, ergänzt Erdle. „Dennoch müssen wir feststellen, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um einen nationalen Alleingang handelt. Dadurch werden deutsche Unternehmen im europäischen und internationalen Vergleich benachteiligt. Wir wünschen uns deshalb weiterhin eine europäische Lösung“, kritisiert Erdle.
Erdle betont außerdem: „Die deutsche NE-Metallindustrie ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Das dokumentieren Brancheninitiativen wie etwa die Metal Alliance for Responsible Sourcing (Mars) oder die Aluminium Stewardship Initiative (ASI).“ In diesem Zusammenhang macht Erdle außerdem darauf aufmerksam, dass für die NE-Branche bereits einschlägige Regulierungen, wie etwa die EU-Verordnung zu Konfliktrohstoffen, existieren. Es seien außerdem Safe-Harbor-Lösungen erwünscht, auch sollten Branchenlösungen im Rahmen des nationalen Sorgfaltspflichtengesetzes berücksichtigt werden.
Bezugnehmend auf das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz ergänzt Ralf Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Metallhändler (VDM), die Forderungen zur Nachbesserung: „Für die Metallhandels- und Recyclingwirtschaft ist es besonders wichtig, dass es Ausnahmen gibt, wenn die Rohstoffe aus dem Recycling stammen.“ Recyclingrohstoffe wie zum Beispiel Metallschrotte würden überall eingesammelt und nach Qualitäten sortiert. Sobald der Metallschrott einmal eingeschmolzen ist, kann der Ursprung nicht mehr dokumentiert werden. „Deswegen fordern wir, dass Sekundärrohstoffe, analog zu den Regelungen in der EU-Verordnung zu Konfliktrohstoffen, vom Lieferkettengesetz ausgenommen werden.“