SRU will EU-Plastikabgabe für Kreislaufwirtschaft nutzen

Die Einführung der sogenannten Plastikabgabe auf europäischer Ebene im Januar 2021 bietet der Bundesregierung ein Gelegenheitsfenster, strukturelle Probleme der Kreislaufführung von Kunststoffen in Deutschland zu adressieren.
Foto: Rafael Zajczewski; pixabay.com

Wie im Umweltgutachten 2020 ausgeführt, stehen aus Sicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen zwei Ziele im Vordergrund: 1.) die Reduzierung der eingesetzten Kunststoffmengen, 2.) die kreislaufgerechte Gestaltung von Produkten.

Die Mitgliedstaaten zahlen ab Januar 2021 80 ct pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoffverpackungsabfall an die Europäische Union. Diese Plastikabgabe ist auf europäischer Ebene als Finanzinstrument für die EU geschaffen worden. Sie bedarf daher keiner Umsetzung in nationales Recht und ist primär kein ökologisches Steuerungsinstrument. Ihre Einführung sollte dennoch dazu genutzt werden, neue Lösungen für die Kunststoffproblematik auf den Weg zu bringen. Dieses Anliegen entspricht auch den Vorschlägen der Umweltministerkonferenz, dem European Green Deal und dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Der SRU möchte die Politik ausdrücklich unterstützen, mutige Schritte auf deutscher und europäischer Ebene zu gehen.

Der Sachverständigenrat empfiehlt daher dem Bundesumweltministerium:

  • Die Abfallvermeidung sollte gestärkt werden. Die beschlossenen Verbote für ausgewählte Einwegprodukte aus Kunststoffen und der aktuelle Referentenentwurf für das Verpackungsgesetz gehen bereits in die richtige Richtung. Die in dem Entwurf vorgesehene Mehrwegpflicht für To-go-Verpackungen und die erweiterte Pfandpflicht sind erste Schritte. Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel, den Handel zu einem Mindestangebot an Mehrweglösungen zu verpflichten und Mehrwegangebote in den Bereichen Lebensmittel, Kosmetik und Putzmittel zu fördern.
  • Insbesondere mittelständische Unternehmen sollten bei der Umstellung auf kreislauffähige Produkte finanziell unterstützt werden, damit sie verstärkt innovative Lösungen in den Markt tragen können.
  • Ein wichtiger Ansatz wäre, die Wettbewerbsfähigkeit von Rezyklaten gegenüber Primärrohstoffen zu steigern. Dies lässt sich durch den Abbau von Subventionen unterstützen: Die Energiesteuerbefreiung für fossile Energieträger, die nicht als Heiz- oder Kraftstoffe dienen, sollte auslaufen. Eine zusätzliche Besteuerung von Primärrohstoffen für die Kunststofferzeugung ist in Betracht zu ziehen.
  • Hindernisse für weitere Anwendungsgebiete für Rezyklate, zum Beispiel im Bereich der Produkt-Normung, sollten abgebaut werden.
  • 2021 wird § 21 Verpackungsgesetz bewertet und ggf. überarbeitet. Zukünftig sollten die Lizenzentgelte der dualen Systeme die Rezyklierbarkeit der verwendeten Materialien und die tatsächliche Verwendung von Rezyklaten stärker als bisher anreizen.

Für die europäische Ebene empfiehlt der SRU:

  • Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Produktregulierung konsequent an den Anforderungen der Rezyklierbarkeit ausgerichtet wird, zum Beispiel in der Initiative für nachhaltige Produkte und bei den Vorhaben zur Verringerung von Verpackungsabfällen. Um Verpackungen basierend auf objektiven Kriterien und einheitlichen Systemgrenzen ökologisch vergleichen zu können, wird eine gemeinsame Bewertungsgrundlage benötigt.
  • Die Bundesregierung sollte weitere Quoten für den Einsatz von Rezyklaten unterstützen. Dabei muss sichergestellt werden, dass ein zusätzlicher Rezyklateinsatz erreicht wird und es nicht zu einer schlichten Verlagerung bestehender Rezyklatströme kommt. Vorbild für weitere Quoten könnten die Regelungen zu Getränkeflaschen in der Einwegprodukterichtlinie sein.

Kunststoffe weisen eine Reihe vorteilhafter Eigenschaften auf und erfüllen in Wirtschaft und Gesellschaft wichtige Aufgaben, beispielsweise für die Verpackung von Lebensmitteln und Medizinprodukten. Negative Effekte der Kunststoffnutzung wie Littering, Meeresverschmutzung und Mikroplastik in der Umwelt sind in der öffentlichen Diskussion bereits präsent. Mindestens ebenso problematisch sind die energieintensive Herstellung und die steigenden Mengen insbesondere kurzlebiger Kunststoffe, die zu einer ungünstigen Klimabilanz führen. Dazu tragen auch die geringe Rückführung in den Kreislauf und die Verbrennung nicht rezyklierter Kunststoffverpackungen bei. Das Erreichen der Klimaneutralität ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden: Die insgesamt genutzte Kunststoffmenge muss reduziert, die Kreislaufführung der Produkte ausgebaut und Schadstoffe müssen sicher ausgeschleust werden. Durch ein steigendes Angebot an hochwertigen Sekundärrohstoffen und eine damit verbundene sichere Marktverfügbarkeit kann der Bedarf an Primärrohstoffen reduziert werden. Für die Nachfrage, die über das Sekundärrohstoffangebot hinausgeht, müssen langfristig neue Lösungen entwickelt werden.

Grundsätzlich ist die Gestaltung von Produkten der Schlüssel für Veränderungen. Es sollte deshalb europäisch geregelt werden, dass Kreislauffähigkeit, Produktnutzen und Verbraucherschutz als gleichwertige Anforderungen an Produktentwicklung und -gestaltung gelten.

1 KOMMENTAR

  1. Die Entscheidung, was ökologischer ist, Einweg oder Mehrweg, kann nur dann ideologiefrei diskutiert werden, wennvon jedem Produkt ein ökologischer Fußabdruck existiert, der den Resourcenverbrauch von der Rohstoff über Gewinnung, Transport, Produktion, Verteilung und Recycling oder Deponie abbildet.
    Die Vereinfachung, Plastic ist schlecht, Glas ist gut oder Einweg isr schlecht-Mehrweg ist gut, ist nicht zielführend unf fürht zu ideologisch geüprägten und lobbygetriebenen Vorgaben durch den Gesetzgeber!

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