Die Wirtschaft setzt sich mit Nachdruck für die Annahme der Mantelverordnung ein. Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben hervor, das neun Verbände am Montag an die Bundesregierung gerichtet haben.
Darin plädieren die Verbände und Institutionen BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie), VCI (Verband der Chemischen Industrie), BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft), ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland), BRB (Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe), bbs (Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden), IGAM (Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken), die Wirtschaftsvereinigung Stahl und das Institut für Baustoffforschung (FEhS) dafür, dass die Verordnung in der vom Bundesrat am 6. November 2020 verabschiedeten Fassung in Kraft tritt.
Die Organisationen unterstreichen, dass mit der vorliegenden Verordnung erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Verwertung mineralischer Bauabfälle, industrieller Nebenprodukte und Boden geschaffen würden.
In ihrem Schreiben heben sie zudem hervor, dass die vorliegende Fassung der Mantelverordnung mit den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben eine gute Kompromisslösung sei, um eine ausgewogene Balance zwischen Umwelt- und Medienschutz auf der einen Seite, und einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft auf der anderen Seite zu erreichen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Viel Arbeit und viele Diskussionen stecken in der Mantelverordnung, über die in den vergangenen fünfzehn Jahren intensiv debattiert wurde. Der mit Abstand größte Abfallstrom braucht endlich einen bundesweit einheitlichen Rahmen. Der Bundesrat hat mit seinem parteiübergreifenden Votum dem Kompromiss zugestimmt, der die Interessen von Wasser- und Bodenschutz sowie der Kreislaufwirtschaft vertretbar verbindet. Eine zweite Chance dürfte auf lange Sicht nicht wiederkommen. Ich danke allen beteiligten Verbänden und Institutionen für ihre Mitwirkung und für die gemeinsame Positionierung in dieser Frage. Zwischen uns besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass die Mantelverordnung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung verabschiedet werden sollte, weil sie die tragfähige Chance bietet, den Umgang mit dem größten Abfallstrom in Deutschland bundeseinheitlich zu regeln.“
Breites Wirtschaftsbündnis für die Mantelmantelverordnung
Verbände appellieren an die Bundesregierung, das Regelwerk in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung zu verabschieden.