Zentral sei dabei eine schnelle Reform des EU-Emissionshandels: „Der Emissionshandel gehört zu den effizientesten EU-Klimaschutzinstrumenten. Ein Großteil der bis 2030 erforderlichen Emissionsminderungen kann und sollte durch ihn erfolgen. Gleichzeitig sind jedoch größere Emissionsminderungen in den Sektoren Gebäude und Verkehr erforderlich, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst werden.“ sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Die Europäische Kommission hatte im September 2020 vorgeschlagen, die Klima-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Bis Mitte 2021 will die EU-Kommission die dafür nötigen Umsetzungs-Instrumente vorschlagen. In einem neuen Diskussionsbeitrag stellt das UBA mehrere Optionen vor, wie sich EU-weit sogar mindestens 60 Prozent Minderung bis 2030 umsetzen lassen. Sie betreffen sowohl den EU-Emissionshandel als auch Bereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, also zum Beispiel Gebäude und Verkehr. Dieser wissenschaftliche Anstoß des UBA ist ausdrücklich kein Beitrag im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft.
Bei einem EU-Gesamtziel von minus 60 Prozent gegenüber 1990, müssten die Emissionen von Industrie- und Energieanlagen im Emissionshandel bis 2030 laut UBA um mindestens 66 bis 71 Prozent gegenüber 2005 sinken. UBA-Präsident Messner hält diesen zunächst überproportionalen Beitrag des klassischen Emissionshandels für durchaus realistisch: „Die tatsächlichen Emissionen von Energiewirtschaft und Industrie liegen seit vielen Jahren deutlich unterhalb der festgelegten Obergrenze im europäischen Emissionshandel. Dieses Cap muss an ein ambitionierteres EU-Klimaziel für 2030 angepasst werden. Über die Senkung der Zertifikatsmengen, die versteigert werden, könnte das schon kurzfristig umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen hier schnell Planungssicherheit bekommen.“
Doch auch die bislang nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren, insbesondere Verkehr und Gebäude sowie Gewerbe, Teile der Industrie und die Landwirtschaft, müssen einen größeren Beitrag leisten als bisher. Bisher sind sie EU-weit für rund 60 Prozent der Emissionen verantwortlich. Eine Möglichkeit besteht darin, den Emissionshandel auch für Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Gas oder Öl einzuführen. Ein Emissionshandel für Brennstoffe würde helfen, auch diese Emissionen europaweit kosteneffizient und verlässlich zu senken. Außerdem würden beträchtliche Finanzmittel generiert, die die Staaten nutzen könnten, um klimafreundliche Investitionen anzustoßen. Auch eine solidarische Verteilung der Mittel innerhalb der EU ist wichtig.
Entscheidend ist laut UBA, dass zu Beginn eine klare Trennung zwischen den klassischen EU-Emissionshandelssektoren (Energie und Industrie) und den neuen Sektoren (vor allem Gebäude und Verkehr) stattfindet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Minderung vor allem in den klassischen Sektoren stattfindet – dort ist die Emissionsminderung aktuell kostengünstiger. Ein gemeinsames System würde daher zunächst keine ausreichenden finanziellen Anreize setzen, sich von klimaschädlichen Techniken bei Gebäuden und Mobilität zu verabschieden.
Parallel zur Erweiterung des Emissionshandels sollten europäische Vorgaben wie verschärfte Flottengrenzwerte für PKW oder LKW oder eine deutlich beschleunigte Sanierung des Gebäudebestands verbindliche Anstöße für ein Absenken der Emissionen geben. “Wir brauchen für die Sektoren Gebäude und Verkehr einen gut abgestimmten Instrumenten-Mix. Dazu gehört neben dem Emissionshandel ein kluger Mix aus ordnungsrechtlichen und fiskalischen Instrumenten, etwa die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden.”, so UBA-Präsident Messner. Das UBA unterstützt daher das von der EU-Kommission für die erste Jahreshälfte 2021 angekündigte Klima -Gesetzespaket, mit dem die EU für ambitionierteren Klimaschutz bis 2030 fitgemacht werden soll.
Ebenfalls eine Option für mehr Klimaschutz in der EU wäre eine Anpassung der individuellen, nationalen Emissionsbudgets aller Mitgliedstaaten an ein neues EU-Klimaziel. Dazu müsste ein stärkeres EU-Klimaziel auf alle Mitgliedstaaten neu aufgeteilt werden. Die Aushandlung einer solchen neuen Verpflichtung hält das UBA aber für potentiell sehr langwierig. Auch ein “Mechanismus zur Lückenschließung”, der den Mitgliedstaaten seitens der EU finanzielle Anreize gibt, mehr für den Klimaschutz zu tun, käme in Frage. Allerdings müsste eine ausreichende Finanzierung über EU-Mittel bereitgestellt werden und sichergestellt sein, dass Mitnahmeeffekte und Zielverfehlungen vermieden werden.