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Kapazitäten für umweltgerechte Altfahrzeugverwertung in Deutschland nicht ausgelastet

In einem gestern veröffentlichten Bericht kritisiert das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep) den Export von Millionen von gebrauchten Personenwagen, Vans und Minibussen in Entwicklungsländer, die dort erheblich zur Luftverschmutzung beitragen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Foto: Christine Schmidt; pixelio.de
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Die Mehrzahl der Fahrzeuge sei laut UNEP zwischen 16 und 20 Jahre alt und entspreche nicht der Abgas-Norm IV.

Die deutsche Recyclingindustrie macht seit Jahren auf diesen Missstand aufmerksam. Mit ca. 560.000 Altfahrzeugen p.a. werden in Deutschland nur rund 1/7 der Fahrzeuge verwertet, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben und außer Betrieb gesetzt werden. Ursächlich für den illegalen Altfahrzeugexport sind u.a. ein schwacher bis nicht vorhandener Gesetzesvollzug – Verwertungsnachweise werden vielfach nicht geprüft – und die fehlende rechtssichere Abgrenzung zwischen Gebrauchtwagen und Altfahrzeug.

Die BDSV weist seit Jahrzehnten daraufhin, dass ein flächendeckendes Netzwerk von zertifizierten Demontage-betrieben und von hochleistungsfähigen industriellen Großschredderanlagen zur Verfügung steht, um eine umweltgerechte Verwertung sicherzustellen und Rohstoffkreisläufe zu schließen. Die gesetzlich von der EU geforderten Verwertungsziele für Altfahrzeuge werden in Deutschland seit 2006 durchgängig übertroffen. Die Altfahrzeugverwertungsquote liegt bei 95,7 Gewichtsprozent.

Diese Zahlen sprechen für sich. Statt den ungewissen Verbleib von Altfahrzeugen hinzu-nehmen und Umweltbelastungen in Drittstaaten zu verlagern, fordert die BDSV angesichts der aktuell stattfindenden Überarbeitung der europäischen Altfahrzeugrichtlinie, endlich die unscharfe Abgrenzung zwischen Gebrauchtwagen und Altfahrzeugen zu konkretisieren und den Export ausgedienter Fahrzeuge noch schärfer zu überwachen.

Quelle: BDSV

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