Waste-to-Energy kann als ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivität gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung angesehen werden. Das geht aus einer rechtlichen Analyse der EU-Taxonomie-Verordnung hervor, die auf Anregung des BDE vom europäischen Dachverband der Entsorgungswirtschaft (FEAD) in Auftrag gegeben worden war. Die Analyse beschäftigt sich eingehend mit der Frage, ob die thermische Abfallbehandlung zur Energierückgewinnung (Waste-to-Energy) im Kontext der Bestimmungen der EU-Taxonomie-Verordnung als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit angesehen werden kann.
Die EU-Verordnung über nachhaltige Investitionen, besser bekannt als Taxonomie-Verordnung, ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Kriterien zur Bestimmung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Investoren sollen so Klarheit über die Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten erhalten, um Investitionen in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu incentivieren.
Bis dato war unklar, ob Waste-to-Energy (R1) die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt, da in der Verordnung nicht zwischen thermischer Abfallbehandlung zur Energierückgewinnung und Abfallverbrennung zur Entsorgung unterschieden wird.
Die durchgeführte rechtliche Analyse kam zu dem Schluss, dass (a) die Abfallverbrennung differenziert betrachtet werden muss, (b) eine Unterscheidung zwischen der Verbrennung zur Entsorgung und der Verbrennung zur Energierückgewinnung (R1) erforderlich ist, und dass (c) Waste-to-Energy (R1) mit der Kreislaufwirtschaft vereinbar ist und gleichzeitig andere Umweltziele erfüllt, sofern die Abfallhierarchie berücksichtigt wird.
Die Rückgewinnung der Energie aus nicht-recycelbaren Abfällen müsse demnach als umweltverträgliche wirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die thermische Verwertung zur Energierückgewinnung ist eine effiziente und umweltfreundliche Abfallbehandlungsmethode. Sie ist ein unverzichtbarer Teil der Kreislaufwirtschaft und sorgt insbesondere dafür, dass aus nicht-recycelbaren Abfällen noch Energie entsteht. Es ist daher folgerichtig, dass Waste-to-Energy als ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivität gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung anerkannt wird. Die Studie steht nicht im Widerspruch zur Abfallhierarchie, die zu Recht die klare Priorität für das Recycling feststellt. Wer sich für ein Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle in Europa einsetzt, kann auf die thermische Verwertung nicht verzichten, weil nicht alle Abfälle recyclingfähig sind.“
Die rechtliche Analyse und Auslegung der Taxonomie-Verordnung wurde von dem Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers durchgeführt.