So bedauert der Verband, dass die Regierungskoalition in der Novellierung kein klares Statement für eine Rohstoffwende abgegeben hat. „Gerade im Hinblick auf die laufende Sitzungswoche des Bundestages ganz im Zeichen der Nachhaltigkeit ist das eine verpasste Chance. Wenn Nachhaltigkeit nicht nur eine Worthülse sein soll, müssen Bekenntnissen zum Green Deal der EU-Kommission auch Taten folgen. Ein weit größerer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft wäre mit dieser Novelle zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) möglich und auch nötig gewesen. Der von vielen Akteuren erwartete Paukenschlag für mehr Nachhaltigkeit ist ausgeblieben“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung im Plenum behandelt.
Kurth weiter: „Der Deutsche Bundestag hat mit der Novelle die Chance verpasst, die großen Überschriften der deutschen Ratspräsidentschaft zur Nachhaltigkeit mit Inhalten zu füllen. Es darf bei den Themen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft aber nicht dabei bleiben, die Backen aufzublasen, jedoch nichts an den Gesetzen zu ändern. Bisher bleibt es beim Thema Rohstoffwende leider nur bei Ankündigungen – so auch bei dieser Novelle. Dies ist auch deswegen kurzsichtig, da die Kreislaufwirtschaft mit dem großen Treiber Rezyklateinsatz ein wichtiger Akteur beim Klimaschutz sein kann. Diese Novelle hätte einen Nachhaltigkeitscheck allenfalls mit einem ‚befriedigend‘ bestanden.“
Aus Sicht des BDE sind für einen funktionierenden Kreislauf gesetzliche Verpflichtungen zum Einsatz von Rezyklaten, also ein verpflichtender Rezyklatanteil in bestimmten Produkten, ein unverzichtbares Instrument des Gesetzgebers. Kurth: „Freiwillige Verpflichtungen der produzierenden Industrie sind keine Basis, um darauf millionenschwere Investitionen in neue Recyclinganlagen zu gründen.“ Dass der Bundestag sich nicht dazu durchringen konnte, das Instrument ‚Minimal Content‘ gesetzlich zu verankern, sei „ein Ärgernis“. Mit dem Prüfauftrag zu einer Stärkung des Rezyklateinsatzes sei der Gesetzgeber weit hinter seinen Erkenntnissen zurückgeblieben, so der BDE. Kurth: „Wertvolle Zeit geht so verloren. Der Wortlaut für eine Verordnungsermächtigung, nach der bestimmte Erzeugnisse nur in bestimmter, das Recycling fördernder Weise, insbesondere unter dem Einsatz von Recyclingrohstoffen, insbesondere Rezyklaten aus dem Post-Consumer-Bereich, in Verkehr gebracht werden dürfen, lag lange vor.“
Kurth: „Selbst für diese Minimalregelung fehlte dem Gesetzgeber die Kraft. Es ist ein großes Versäumnis, dass so die vom Bundesumweltministerium initiierte Rezyklat-Initiative letztlich nicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert wurde.“ Kurth: „So tut man auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland keinen Gefallen. Klare Ansagen wohin die Reise gehen soll, sind für alle Akteure wichtig.“
Der BDE begrüßte, dass zumindest die Regelung zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (§ 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes), also z. B. die Beschaffung von Produkten mit hohem Rezyklatanteil, mit dem Gesetzentwurf geschärft wird. Kurth: „Es ist richtig, dass sich derjenige Beschaffer, der ausschließlich aus Primärrohstoffen hergestellte Güter einkaufen will oder aus Rezyklaten hergestellte Güter ausschließen möchte, erklären muss.“
Zu den vorgesehen Klagemöglichkeiten für die kommunale Seite zur gewerblichen Sammlung sagte Kurth: „Wir halten dies für das falsche Signal. Gleichzeitig wird das materielle Recht aber nicht zugunsten der kommunalen Seite geändert. Eine gewerbliche Sammlung wird nur angezeigt. Sie bedarf gerade keiner Zulassung beziehungsweise Genehmigung. Die Gerichte haben den ‚öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern‘ nun schon mehrfach deutlich gemacht, dass auch für sie der Grundsatz fairer Wettbewerb gilt.“