Das Verpackungsgesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Verpackungsabfällen. Zum Beispiel schreibt es die Einrichtung einer Zentralen Stelle vor, bei der sich alle, die Verpackungsmaterial in Verkehr bringen, registrieren lassen müssen. Es gilt das Prinzip der „erweiterten Produktverantwortung“: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss dafür Sorge tragen, dass diese die Umwelt möglichst wenig belasten. Deshalb legte das Gesetz auch höhere Recyclingquoten fest.
Allerdings gibt es Bereiche, in denen es strenger und klarer formuliert werden sollte. Der IASS Policy Brief „Wirksamere Vorschriften für Verpackungsabfälle in Deutschland: eine Analyse des Verpackungsgesetzes“ weist auf drei Möglichkeiten hin:
1. Einführung rechtlich bindender Vorschriften und Ziele zur Vermeidung von Verpackungsabfällen
Das Verpackungsgesetz konzentriert sich auf eine höhere Recyclingquote und bessere Recyclingprozesse. Es sollte aber um Vorschriften erweitert werden, die die Reduzierung oder Vermeidung von Verpackungsabfällen bezwecken.
2. Nutzung wirksamer Marktmechanismen zugunsten ehrgeiziger Recyclingziele
Das Verpackungsgesetz enthält überarbeitete und ehrgeizige Recyclingziele für verschiedenste Arten von Verpackungsabfällen. Zwar setzen die Vorschriften Anreize für die ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte, damit in Verpackungen recycelte und recyclingfähige Materialien zum Einsatz kommen. Doch ohne Politikinstrumente, wie eine Steuer auf neue Kunststoffe, lässt sich das volle Potenzial dieser Maßnahmen womöglich nicht ausschöpfen.
3. Eindeutigere, wirksamere Gestaltung des Regulierungsrahmens für das Flaschenpfand
Das Verpackungsgesetz hat zum Ziel, das Pfandsystem für Getränkeverpackungen zu fördern, sodass die Mehrwegquote für sämtliche Getränkeverpackungen bei mindestens 70 Prozent liegt. Die Vorschriften zum Pfandsystem für Getränkeverpackungen müssen eindeutiger und wirksamer gestaltet und könnten auf Flaschen und Behälter für andere Produkte ausgeweitet werden.