bvse lehnt Alternativvorschlag des Saarlandes ab

„Weitere Verschärfungen bei Grenzwerten und Grundwasserabstand sowie zusätzliche Einschränkungen bei den möglichen Einbauweisen sind für uns völlig inakzeptabel“, so der bvse.
Andreas Nikelski, pixelio.de

Durch den vom Saarland eingebrachten Alternativvorschlag zur Ersatzbaustoffverordnung würden die bisherigen Einsatzmöglichkeiten für alle Ersatzbaustoffe massiv eingeschränkt. Damit werde nicht die Akzeptanz für Sekundärbaustoffen, sondern deren Ablehnung gefördert. Die Recyclingquoten würden einbrechen und die Verbringung verwertbarer mineralischer Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung und auf die Deponien werde weiter zunehmen.

Der Konsens zur Ersatzbaustoffverordnung aus der Bund-Länderarbeitsgruppe vom 19.03.2020 andererseits werde vom bvse mit unterstützt und befürwortet, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dieser Konsens um die derzeit im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung diskutierten Anpassungen ergänzt werden:

  • Herausnahme der Regelungen zu nicht aufbereiteten Bodenmaterial und nicht aufbereiteten Baggergut aus dem Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung und Streichen der §§ 14 bis 18 – diese Regelungen sind unpraktikabel und erhöhen den Aufwand und die Kosten beim Umgang mit Bodenaushub in unverhältnismäßiger Weise;
  • Verzicht auf die Säulenverfahren und Festlegung des Schüttelverfahrens als einziges Analyseverfahren im Rahmen der Qualitätssicherung – ein einheitliches Analyseverfahren ist Garant für eine zuverlässige Einstufung der Ersatzbaustoffe. Die Säulenverfahren sind zu zeit- und kostenaufwendig, ohne dafür jedoch einen echten Mehrwert anzubieten;
  • Festschreibung des Produktstatus für alle Ersatzbaustoffe nach Qualitätssicherung und Einstufung in eine Materialklasse sowie Erleichterungen bei den Aufbewahrungspflichten für Bauherren bzw. Grundstückseigentümer – der Produktstatus und ein einfacher Umgang für Bauherren und Grundstückseigentümer sind eine wesentliche Voraussetzung für die Steigerung der Akzeptanz und damit der Nachfrage nach Sekundärbaustoffen;
  • Rücknahme der Verschärfung der Grenzwerte für PAK15, d. h. wieder 6,0 µg/l für RC-1 und 12 µg/l für RC-2.

Auf Basis des Bund-Länderentwurfes vom 19.03.2020 verbunden mit den vorgenannten Anpassungen könne nun endlich ein bundeseinheitliches Regelwerk geschaffen werden, das neben dem zweifellos erforderlichen Umweltschutz auch die unabdingbare Rechtssicherheit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz für alle Beteiligten sicherstellen könnte.

Gelingt dies nicht, werde man sich darauf einstellen müssen, dass die Entsorgungskosten für Bau- und Abbruchabfälle sowie Bodenaushub wegen fehlender Verfüll- und Deponiekapazitäten weiter rasant ansteigen werden, die Engpässe bei der Beschaffung von natürlichen Baustoffen aufgrund unzureichender Gewinnungsstätten zunehmen werden und ein kostengünstiges, bezahlbares als auch nachhaltiges Bauen zukünftig unmöglich sein wird.

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