Die Ende Juli 2020 vorgelegte Studie kommt zu dem Schluss, dass der aktuelle Verbleib von Boilern und Warmwasserspeichern (WWS) – die offenbar überwiegend in offenen Autoshredder landen – nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Frage der sachgerechten Entsorgung von FCKW- und KW-haltigen Boilern wird seit einiger Zeit im In- und Ausland unter Experten diskutiert. Um die notwendigen weiteren Diskussionen zu dem Thema von Beginn an auf sachliche Beine zu stellen, hat die RAL-Gütegemeinschaft das Öko-Institut e.V. (Darmstadt) beauftragt, umfangreiche Hintergrundinformationen zum aktuellen Sachstand zu ermitteln.
Untersucht wurden im Rahmen der Recherchen vom Öko-Institut e.V. Herkunft und Verbleib, Zusammensetzung und Mengen der Boiler und Warmwasserspeicher. Neben vielen anderen zu klärenden Fragen, waren insbesondere Antworten nach der Art der Isolierung dieser Geräte zu suchen gewesen.
Das Ergebnis der Studie des Öko-Institutes bestätigt die Dringlichkeit, eine klima- und umweltgerechte Lösung der Angelegenheit nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen anderen Ländern Europas herbeizuführen.
Vor allem die beiden folgenden Stichpunkte im Fazit der Studie belegen die Notwendigkeit weiterer Schritte:
- Ein großer Anteil der WWS weist Isolierungen mit Polyurethan-Schäumen auf. Diese Schäume wurden bis Mitte der 1990er Jahre mit R11 als Treibmittel produziert, seither wird Cyclopentan oder CO2 verwendet. Der Anteil der WWS mit einer Isolierung aus Polyurethan (PU-Schaum) liegt nach Entsorgerangaben im Mittel bei ca. 66 %. Andere Isolierungen bestehen z. B. aus Polyester-Faservlies oder EPS.
- Die Verwertung von WWS, ohne dass zuvor die Isolierungsschäume sachgerecht abgetrennt und entsorgt wurden, entspricht nicht den in der Richtlinie 2012/19/EU vorgeschriebenen Wegen. Insbesondere die Entsorgung via Großschredderanlage (Autoschredder) ist eine Behandlung, die durch die Freisetzung der FCKW- und KW-haltigen Treibmittel zu einer signifikanten Belastung der Umwelt führt. Schäden für die Ozonschicht und negative Beeinträchtigung der CO2-Bilanz durch die freigesetzten FCKW sind nicht hinnehmbare Folgen dieser Entsorgungspraxis. Die Nichtentnahme von FCKW und KW aus Boilern, die unter die Rubrik „Elektro-Altgeräte“ fallen, ist absolut nicht gesetzeskonform; was im Übrigen auch für die WWS gilt, die nicht dem Elektro-G unterliegen.
Derzeit fallen Boiler und Warmwasserspeicher, sofern sie Elektro-Altgeräte sind, zwar unter die Kategorie „Großgeräte“ und werden auch entsprechend in diese Behandlungsschiene geleitet, sinnvolles letztes Ziel wären aber aufgrund der entsprechenden Spezialisierung die Anlagen zur Behandlung von Kühlgeräten und anderen Wärmeübertrager-Geräten. Dass die faktische Übergabe der Boiler und Warmwasserspeicher von der einen in die andere Kategorie in der Praxis nicht oder zumindest nicht vollständig gelingt, zeigen allerding nicht nur das Ergebnis der Studie sondern auch die gegenüber RAL getätigte Aussagen vieler europäischen Anlagenbetreiber zur Behandlung von Kühlgeräten und anderen Wärmeübertrager-Geräten, bei denen diese Geräte fast nie ankommen.
Die Studie des Öko-Institutes soll alle Marktteilnehmer zu einem weiteren, dringend erforderlichen Dialog aufrufen. Gefragt sind nicht nur Lösungen zum klima- und umweltgerechten Verbleib von FCKW- und KW-haltigen Boilern und Warmwasserspeichern, sondern auch entsprechende Standards (wie z.B. die RAL-GZ 729 [Standard für die Behandlung von FCKW-geschäumten Produkten https://www.beuth.de/de/technische-regel/ral-gz-729/142071337] , die die Qualität der Behandlung dieser Geräte sichern.