Ab sofort können sich Projekte bewerben, die entweder aktiv zu nachhaltiger Produktion, Vertrieb und Nutzung und damit zur Abfallvermeidung beitragen. Oder sie stellen eine geordnete Abfallbewirtschaftung mit umweltgerechten Entsorgungs- und Recyclingstrukturen in Schwellen- und Entwicklungsländern sicher.
Jedes Jahr werden mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere eingetragen. Sie gefährden nicht nur die Meeresbewohner unmittelbar. Auch die weiteren Wirkungen auf Mensch und Umwelt sind deutlich zu spüren: In die Meere eingetragenes Plastik gelangt in die Nahrungskette und beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit der marinen Ökosysteme als Ganzes. Diesem Schaden an der Natur will das Programm „Marine Debris Framework – Regional hubs around the globe“ (Marine:DeFRAG) entgegenwirken.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir brauchen dringend konkrete Maßnahmen gegen die Vermüllung der Meere. Die Belastung der Meere vor allem mit Plastikmüll macht uns sehr deutlich, dass unsere Gewohnheiten in einer vernetzten Welt globaler Liefer- und Konsumketten weltweit problematische Auswirkungen haben. Deutschland nimmt mit diesem Förderprogramm seine besondere Verantwortung in der Welt wahr: als Technologie- und Verfahrensführer im Umweltbereich und zugleich als Industrie- und Sitzstaat internationaler Unternehmen der Plastikökonomie. Wir lösen damit einige unserer Zusagen zu den G7- und G20-Aktionsplänen gegen Meeresmüll ein.“
Die geförderten Projekte sollen die Entstehung von Abfällen an Land möglichst schon direkt an der Quelle vermeiden helfen. Plastikmüll soll gar nicht erst in Flüsse und Meere gelangen. Gefördert werden daher Kooperationen, die mit erprobten Lösungen mittelfristig die Menge an Plastikmüll reduzieren oder Abfall- und Kreislaufmanagementsysteme aufbauen. Zentrale Aspekte der Förderung sind Multiplizierbarkeit, Anschlussfähigkeit und der Fortbestand der gewählten Ansätze. Das Förderprogramm unterstützt Projekte zu Politikberatung, Kapazitätsaufbau, Technologiekooperation und Investitionen sowie zur Implementierung des jeweiligen institutionellen Rahmens. Neben Anrainerstaaten belasteter Flüsse liegt der Fokus auf küstennahen Regionen und Inselstaaten.
Im ersten Schritt des Auswahlverfahrens werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Anschließend durchlaufen die ausgewählten Vorhaben ein ausführliches Antragsverfahren. Die Projektskizzen können bis spätestens 15. Juni 2020 beim zuständigen Projektträger „Zukunft – Umwelt – Gesellschaft“ (ZUG) eingereicht werden.
Das Programm richtet sich an Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deutsche Ableger internationaler und multilateraler Organisationen und Einrichtungen, die einen Sitz in Deutschland haben.