Gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 werden für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauprodukten-Verordnung tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. In Verbindung mit einer ebenfalls geforderten Leistungserklärung gibt es diese Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 weiterhin, sie müssen aber künftig von der zuständigen Behörde auf ihre Eignung geprüft werden. Deshalb werden sie seit dem 10. April durch eine zweite Produktsparte ergänzt; die ABKW-Abscheider.
Bei Mall stehen die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ausgestellten Bescheide für diese Anlagen seit dem ersten Tag bereit. Es werden dabei zwei Systeme unterschieden: System B-Anlagen haben bei der Prüfung der Abscheideeinrichtung in Anlehnung an die DIN EN 858-1 einen Restgehalt an Kohlenwasserstoffen von ≤ 100 mg/l erreicht, bei System A-Anlagen liegt dieser Wert bei ≤ 5 mg/l. Die Anlagen bestehen aus den Bauprodukten Sedimentations- und Abscheideeinrichtung, einem separaten Probenahmeschacht und Zusatzeinrichtungen wie der selbsttätigen Warneinrichtung. Alle Ausführungen der ABKW-Abscheider von Mall erfüllen neben den normativen Anforderungen zusätzliche Gütebestimmungen und sind mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 gekennzeichnet.