Um überfüllte Restmülltonnen zu vermeiden und einen funktionierenden Recyclingkreislauf sicherzustellen, ist sie jetzt noch mehr als sonst auf die richtige Abfalltrennung der Verbraucherinnen und Verbraucher angewiesen. Für Haushalte, in denen infizierte Personen oder Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gelten aktuell Sonderregeln.
Axel Subklew, Sprecher der Kampagne „Mülltrennung wirkt“ der dualen Systeme: „Die Sammlung, Abholung und Verwertung von Verpackungen, die in der Gelben Tonne und dem Gelben Sack entsorgt werden, wird auch in der Corona-Krise aufrechterhalten und ist aktuell wichtiger denn je. Die dualen Systeme und Entsorgungsunternehmen leisten gerade jetzt einen wichtigen Beitrag, um die in den privaten Haushalten steigenden Restmüllmengen zu reduzieren, Materialien zu recyceln und sie wieder dem Wertstoffkreislauf zuzuführen. So gewährleisten sie, dass die produzierende Industrie auch in der aktuellen Situation mit Recyclingrohstoffen für die Herstellung neuer Produkte beliefert werden kann.“
Um überfüllte Restmülltonnen zu vermeiden und den Recyclingkreislauf sicherzustellen, sollten nicht von Corona betroffene Privathaushalte den Abfall weiterhin sachgerecht trennen. Doch wie trennt man richtig? Antworten auf diese Frage bietet die Kampagnenseite www.mülltrennung-wirkt.de der dualen Systeme. Hier erhalten Interessierte viele Antworten auf Fragen rund um die Trennung von Verpackungsabfällen sowie Wissenswertes über verschiedene Verpackungen und deren Recycling.
Kurz zusammengefasst: Alle Verpackungen, die nicht aus Glas oder Papier sind, sind im Gelben Sack oder der Gelben Tonne und nicht im Restmüll zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die entsprechenden Sammelbehältnisse, Papier, Pappe und Kartonagen in die Papiertonne. Noch wichtiger als sonst ist es jetzt auch, richtig zu trennen, also keinen Restmüll oder sonstige Fehlwürfe in den Gelben Sack und die Gelbe Tonne zu geben. Das gilt insbesondere für Abfälle, die kontaminiert sein könnten, wie Taschentücher, Mundschutzmasken oder Hygieneartikel. Diese gehören grundsätzlich in den Restmüll.
Ausnahmen von der Mülltrennung gelten nur für Haushalte, in denen infizierte Personen oder Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben. Sie sollten ihre Abfälle sicherheitshalber über die Restmülltonne entsorgen. Lediglich Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sollten zunächst aufgehoben und nach der Aufhebung der Quarantäne zu den separaten Sammelsystemen gebracht werden. Darauf weist das Bundesumweltministerium hin.
Um die Arbeitenden in der Abfallentsorgung, aber auch Nachbarinnen und Nachbarn sowie Hausmeister zu schützen, sollten die Abfälle in stabilen, möglichst reißfesten Abfallsäcken fest verschlossen entsorgt werden. Spitze und scharfe Objekte sollen dabei in bruch- und durchstichsichere Einwegbehältnisse gelegt werden.