Außerdem schlägt die Kommission einen Mechanismus für einen gerechten Übergang für die Regionen vor, die von der Klima- und Energiewende besonders betroffen sind. „Beim europäischen Grünen Deal, unserer Vision für ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050, stehen die Menschen im Mittelpunkt“, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Dieser Wandel wird nur geschafft, wenn er gerecht ist – und für alle funktioniert.“
Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans stellte den Plan im Europäischen Parlament in Straßburg vor und sagte: „Der notwendige Übergang zur Klimaneutralität wird das Wohlergehen der Menschen verbessern und Europa wettbewerbsfähiger machen. Er wird jedoch größere Anstrengungen seitens der Bürger, Sektoren und Regionen erfordern, die stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen sind als andere. Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wird dazu beitragen, die am stärksten Betroffenen zu unterstützen, indem Investitionen attraktiver gemacht werden und ein Paket aus finanzieller und praktischer Unterstützung in Höhe von mindestens 100 Mrd. Euro vorgeschlagen wird. So treten wir für Solidarität und Fairness ein.“
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“, kündigte an, neben den Investitionen aus dem EU-Haushalt auch regulatorische Anreize zu schaffen, damit umweltgerechte Investitionen gedeihen können. „Ein grünes Europa werden wir nicht über Nacht schaffen. Damit die Frage der Nachhaltigkeit im Zentrum unserer Investitionsentscheidungen steht, ist ein Umdenken erforderlich“, sagte Dombrovskis.
Durch den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa sollen EU-Mittel bereitgestellt und ein Rahmen geschaffen werden, der die öffentlichen und privaten Investitionen erleichtert und stimuliert, die für den Übergang zu einer klimaneutralen, grünen, wettbewerbsfähigen und inklusiven Wirtschaft nötig sind. Der Plan ergänzt andere im Rahmen des Grünen Deals angekündigte Initiativen und stützt sich auf drei Dimensionen:
- Finanzierung: Mobilisierung von mindestens 1 Billion (1000 Mrd.) Euro an nachhaltigen Investitionen in den nächsten zehn Jahren. Ein höherer Anteil der Ausgaben für Klima- und Umweltmaßnahmen aus dem EU-Haushalt als je zuvor wird helfen, private Mittel zu mobilisieren. Die Europäische Investitionsbank wird dabei eine Schlüsselrolle spielen.
- Anreize für die Mobilisierung und Neuausrichtung öffentlicher und privater Investitionen. Die EU wird Investoren Instrumente an die Hand geben, indem sie das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt. Sie wird nachhaltige Investitionen der öffentlichen Hand erleichtern, indem sie die umweltgerechte Haushaltsplanung und Beschaffung fördert und Möglichkeiten für eine vereinfachte Genehmigung staatlicher Beihilfen für besonders betroffene Regionen schafft, sodass der Übergang gerecht verläuft.
- Praktische Unterstützung: Die Kommission wird Behörden und Projektträger bei der Planung, Gestaltung und Durchführung nachhaltiger Projekte unterstützen.
Der Mechanismus für einen gerechten Übergang ist ein zentrales Instrument, um sicherzustellen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fair verläuft und niemand zurückgelassen wird. Alle Regionen werden Finanzmittel benötigen – dazu dient der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa. Der Mechanismus hingegen bietet gezielte Unterstützung zur Mobilisierung von mindestens 100 Mrd. Euro im Zeitraum 2021-2027 in den am stärksten betroffenen Regionen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs abzufedern.
Mit dem Mechanismus werden notwendige Investitionen ermöglicht, um Arbeitnehmern und Gemeinschaften zu helfen, die von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen abhängig sind. Dieses Instrument kommt zu den erheblichen Beiträgen, die ohnehin aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt werden (im Rahmen sämtlicher Instrumente, die für den Übergang unmittelbar von Bedeutung sind) noch hinzu.
Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wird aus drei Hauptfinanzierungsquellen bestehen:
- einem Fonds für einen gerechten Übergang, der mit neuen EU-Mitteln in Höhe von 7,5 Mrd. Euro ausgestattet wird. Diese ergänzen die Mittel, die im Vorschlag der Kommission für den nächsten langfristigen EU-Haushalt vorgesehen sind. Um ihren Anteil am Fonds zu nutzen, müssen die Mitgliedstaaten im Dialog mit der Kommission die förderfähigen Gebiete durch gebietsspezifische Pläne für einen gerechten Übergang ermitteln. Ferner müssen sie sich verpflichten, jeden Euro aus dem Fonds für einen gerechten Übergang durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus zu ergänzen und zusätzliche nationale Mittel bereitzustellen. Insgesamt werden dadurch Mittel in Höhe von 30 bis 50 Mrd. Euro zusammenkommen, wodurch wiederum zusätzliche Investitionen mobilisiert werden. Der Fonds soll in erster Linie Regionen Zuschüsse gewähren. Dadurch werden beispielsweise Arbeitnehmer dabei unterstützt, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu entwickeln, und es wird kleinen und mittleren Unternehmen, Jungunternehmen und Gründerzentren geholfen, neue wirtschaftliche Möglichkeiten in diesen Regionen zu schaffen. Des Weiteren werden mit dem Fonds Investitionen in die Energiewende gefördert, beispielsweise in Energieeffizienz.
- einer speziellen Übergangsregelung im Rahmen der seit 2014 laufenden Investitionsoffensive „InvestEU“zur Mobilisierung von Investitionen in Höhe von bis zu 45 Mrd. Euro. Ziel ist es, private Investitionen u. a. in nachhaltige Energie und Verkehr anzuziehen, die diesen Regionen zugutekommen und ihren Volkswirtschaften dabei helfen, neue Wachstumsquellen zu finden.
- einer durch den EU-Haushalt abgesicherte Darlehensfazilität bei der Europäischen Investitionsbank für den öffentlichen Sektor zur Mobilisierung von Investitionen in Höhe von 25 bis 30 Mrd. Euro. Die Mittel werden für Darlehen an den öffentlichen Sektor verwendet, beispielsweise für Investitionen in Fernwärmenetze und die Renovierung von Gebäuden. Die Kommission wird im März 2020 einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen.