Aufgrund der aus dem geltenden Batteriegesetz (BattG) heraus entstandenen Wettbewerbsnachteile hatte sich die Stiftung GRS Batterien nach eigenen Angaben gezwungen gesehen, ihre Rechtsstellung als festgestelltes Gemeinsames Rücknahmesystem sowie den hiermit verbundenen Auftrag zur gesetzlichen Grundentsorgung für Gerätealtbatterien aufzugeben und die Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem (hRS) gem. § 7 BattG zu beantragen.
Die Zulassung als hRS sei nun durch die Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg mit Wirkung zum 06.01.2020 erteilt worden. Zeitgleich soll die Feststellung als Gemeinsames Rücknahmesystem durch das Bundesumweltministerium aufgehoben und im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. “Wir sind sehr froh, dass es uns auf diesem Wege gelungen ist, endlich die Voraussetzungen zu schaffen, um den ursprünglichen Stiftungsauftrag zum Betreiben eines nicht-gewinnorientierten, diskriminierungsfreien und für alle Hersteller offenen Rücknahmesystems weiter erfüllen zu können.” sagt Stiftungsvorstand Georgios Chryssos. “Wir bedauern sehr, dass es über Jahre hinweg nicht gelungen ist, in einem an sich klug angelegten Batteriegesetz faire Wettbewerbsbedingungen im Vollzug herzustellen. Umso mehr hoffen wir, dass die angekündigte Novellierung des Batteriegesetzes diese Mängel beheben wird.“
Mit dem Entfall des Gemeinsamen Rücknahmesystems seien nun zunächst alle zugelassenen herstellereigenen Rücknahmesysteme gleichermaßen verpflichtet, allen Rücknahmestellen die kostenlose Abholung von Gerätealtbatterien anzubieten. Völlig unklar sei allerdings, wie das zukünftige Miteinander von Rücknahmesystemen, die flächendeckende Entsorgungssicherheit und die Weiterentwicklung der Produktverantwortung gesetzlich ausgestaltet werden soll. „Wir befürchten einen gesetzlich beförderten Wettbewerb um die geringstmögliche Zielerreichung und kontraproduktive Auswirkungen auf die Produktverantwortung.“, so die Stiftung.