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VBS: Kein Widerspruch zwischen Kreislaufwirtschaft und thermische Verwertung

Anlässlich der heutigen Veranstaltung „Entsorgungsnotstand bei Gewerbe- und Sondermüll in Bayern“ des Wirtschaftsbeirats der Union setzt sich der VBS. für die zügige Umsetzung eines Maßnahmenpaketes ein, um der Engpasssituation im Bereich gemischte Gewerbeabfälle zu begegnen.
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Bereits in den vergangenen Jahren hat die Entsorgungsbranche die getrennte Erfassung und Sortierung von Gewerbeabfällen konsequent vorangetrieben. Dadurch wurde es möglich, einen immer höheren Anteil an Gewerbeabfällen dem Recycling zuzuführen. Zugleich stellt VBS-Präsident Otto Heinz fest: „Die thermische Verwertung ist eine unabdingbare, effiziente und umweltfreundliche Abfallbehandlungsmethode. Sie ist ein fester Baustein der Kreislaufwirtschaft und sorgt insbesondere dafür, dass aus nicht-recycelbaren Abfällen Energie entsteht.“

Seit einiger Zeit gibt es einen bundesweiten Engpass bei der thermischen Verwertung gemischter Gewerbeabfälle. Hierfür gibt es mehrere Ursachen: Das anhaltende Wirtschaftswachstum führt zu jährlichen Steigerungsraten beim Gewerbe- und Hausmüll. Der auf langfristigen Verträgen basierende Import von jährlich über eine Million Tonnen Ab-fällen aus dem EU-Ausland in nord- und westdeutsche Anlagen bewirkt eine zusätzliche Belastung für die MVA. Verschärfend wirkt die neue Düngeverordnung: 2/3 der landwirtschaftlichen Verwertungsflächen stehen hierdurch der Klärschlammverwertung nicht mehr zur Verfügung, was zusätzliche Mengen für die MVA bedeutet. Der anhaltende Trend zu Einwegprodukten und schlecht recycelbaren Konsumartikeln führt zu höheren Restmengen aus der Sortierung.

Der VBS fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket, um der angespannten Situation zu begegnen und die MVA zu entlasten:

  • die Biotonne flächendeckend in ganz Bayern einführen, so wie dies das Kreislaufwirtschaftsgesetz seit 2015 vorschreibt;
  • landwirtschaftliche Betriebe verpflichten, Plastikfolien wiederzuverwenden;
  • die Abholungsmechanismen für Altpapier optimieren (größere Tonnen oder ein engerer Abholrhythmus);
  • das Inverkehrbringen von Einweg-Bechern (Coffee-to-go-Becher) und Kunststoff-deckeln verteuern oder gar verbieten;
  • Verkaufsverpackungen in der Landeshauptstadt München erfassen: Depotcontainer durch haushaltsnahe Erfassung ersetzen (gelber Sack/gelbe Tonne);
  • Abfälle, die an MVA geliefert werden, konsequent vorsichten;
  • eine Vorsortierung für Sperrmüll einführen;
  • die Revisionen der bayerischen MVA unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der gewerblichen Wirtschaft koordinieren;
  • behördliche Genehmigungen für Entsorgungsunternehmen zur Absteuerung von Mengen in eine Verwertungsanlage im EU-Ausland (+Schweiz) schnell erteilen;
  • Investitionen in neue Abfallbehandlungsanlagen zügig positiv bescheiden;
  • prüfen, ob weitere Zwischenlager genehmigt werden können;
  • mögliche Zwischenlagerungen über einen Zeitraum von über einem Jahr hinaus prüfen.
Quelle: VBS

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