Der Nabu kritisiert den aktuellen Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz. Das Bundeswirtschaftsministerium muss die Kompromisse der Kohlekommission umsetzen und hat dazu einen Referentenentwurf erarbeitet, der jetzt zwischen den Ministerien abgestimmt wird. Das Gesetz soll am 18. November im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Der Name Kohleausstiegsgesetz klingt nach Klimaschutz, dahinter verbirgt sich in Wahrheit aber ein trojanisches Pferd, das den Klimaschutz weiter untergräbt.“ Denn im vorliegenden Entwurf sollen die pauschalen Abstände von Windenergieanlagen zu bebauten Gebieten vergrößert werden. Dadurch stünde weniger Fläche für die Windenergie zur Verfügung.
Der Nabu fordert, die pauschale Abstandsregelung für Windanlagen aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. „Der Ausbau der Windenergie würde damit unnötig erschwert, das dringend notwendige Repowering alter Anlagen ausgebremst und der Druck auf naturschutzfachlich wertvolle Flächen erhöht. Der Ausbau erneuerbarer Energie ist aber dringend notwendig, um die Erderhitzung zu begrenzen“, so Krüger.
Mit der vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten pauschalen Abstandsregelung von einem Mindestabstand von einem Kilometer zu Siedlungen greift der Bund aus Sicht des Vereins in Landesangelegenheiten ein, mit der Begründung, die Akzeptanz zu steigern. „Die Reduktion der zur Verfügung stehenden Fläche für Windenergie führt aber dazu, dass vermehrt naturschutzfachlich wichtige Standorte ins Visier der Windprojektierer geraten und der Druck auf den Natur- und Artenschutz steigt. Das führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Akzeptanz für den notwendigen Windenergieausbau“, meint Krüger.
Kurz vor Beginn der Weltklimakonferenz vom 2. bis 13. Dezember in Madrid ruft der Nabu gemeinsam mit Fridays for Future und vielen weiteren Partnern zum zweiten globalen Klimastreik am 29.11. auf, um endlich wirksamen Klimaschutz zu fordern.
Kritik am geplanten 1.000-Meter-Abstand zu Siedlungen äußert auch die Industrie. In einem gemeinsamen Brief an die Bundesregierung schrieben der BDI, der DGB, der BDEW, der VKU, der VDMA und der Windenergie-Verband (BWE), es sei „unerklärlich, dass an einer Regelung zu bundeseinheitlichen Mindestabständen festgehalten wird, obwohl klar ist, dass damit das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien in 2030 nicht gehalten werden kann.“