Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden. Ausnahmen gibt es für sogenannte Hemdchenbeutel, da deren Verbot derzeit eher zu mehr als zu weniger Verpackungsabfällen führen würde.
Der bvse lehnt das Verbot von Kunststofftüten ab. „Wir vermuten hinter dieser Entscheidung bloße Symbolpolitik“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Kunststofftragetaschen seien optimiert hinsichtlich Materialaufwand und Tragefähigkeit und damit würde schon jetzt das Vermeidungsprinzip des Kreislaufwirtschaftsgesetzes konsequent umgesetzt, führte der bvse in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aus.
Die allgemeine Lebenserfahrung zeige zudem, dass Kunststofftragetaschen für das Einkaufen häufig mehrfach benutzt werden, also eine umfangreiche Zweit- und Mehrfachnutzung erfahren. Und dies schließe auch eine Letztnutzung, nämlich die Verwendung von Kunststofftragetaschen als Mülltüten, mit ein. In Deutschland könne außerdem kaum ein Littering von Kunststofftragetaschen festgestellt werden. Umfangreiche Sammelsysteme für Leichtverpackungen und Restmüll verhinderten effektiv deren Eintrag in die Umwelt.