So bemängelt die Gesellschaft, dass sich Maßnahmen der Abfallvermeidung lediglich im Rahmen der Konkretisierung der Produktverantwortung wiederfänden. „Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sollte weitere, unmittelbar anwendbare Anreize zur Abfallvermeidung schaffen“, heißt es. In diesem Zusammhang wird auch noch einmal auf die Problematik der Beschränkung der freiwilligen Rücknahme hingewiesen.
Darüber hinaus regt die DGAW die Einführung einer Substitutionsquote als Maßstab für das Funktionieren der Kreislaufwirtschaft an. Die Gesellschaft bezieht sich dabei auf einen Vorschlag der Ressourcenkommission am Umweltbundesamt.
Außerdem betont die DGAW die Bedeutung des Endes der Abfalleigenschaft. Diese werde aber im Referentenentwurf nur sehr abstrakt behandelt. „Die DGAW regt daher an, im Rahmen der Novellierung des KrWG die Schaffung von Abfallende-Verordnungen stärker in den Vordergrund zu rücken“, heißt es in der Stellungnahme.