bvse: Klagebefugnis im KrWG richtet sich gegen gewerbliche Sammlung

Schon im Vorfeld der Beratungen zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stößt eine geplante Neuregelung auf Kritik des bvse.
Martin Moritz, pixelio.de

So sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Bereich der gewerblichen Sammlung mit einer neuen Klagebefugnis ausgestattet werden. Nach Meinung des bvse, der insbesondere den Mittelstand der Recycling- und Entsorgungsbranche vertritt, kann die geplante Neuregelung dazu führen, dass private Sammlungsstrukturen zugunsten der Kommunen weiter geschwächt werden.

Kommunen dürfen sich mit ihren hoheitlichen Kompetenzen eigentlich keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen. In der Praxis sieht das aber viel zu häufig ganz anders aus. „Da wird versucht, dem kommunalen Entsorgungsunternehmen Vorteile zu verschaffen. Durch die geplante gesetzliche Neuregelung haben die Kommunen ein neues rechtliches Instrument in der Hand, um die privaten Wertstoffsammelstrukturen zu torpedieren“, kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Eigentlich sind gewerbliche Sammelunternehmen nur verpflichtet, der zuständigen Behörde eine geplante Sammlung anzuzeigen. „Schon jetzt versuchen Kommunen jedoch immer wieder, dieses Anzeigeverfahren mit unverhältnismäßigen Anforderungen bis hin zur Offenlegung der Geschäftsbeziehungen zu erschweren. Mit der Klagebefugnis gibt es für die Kommunen eine neue Möglichkeit, die privaten Wertstoffsammlungen massiv zu behindern. Ursprünglich als bloßes Anzeigeverfahren vorgesehen, verkommt es damit „faktisch“ zu einem Genehmigungsverfahren, das etliche Monate oder gar Jahre andauern könnte und dadurch jede unternehmerische Aktivität zu ersticken droht“, befürchtet Rehbock.

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