Gelten soll die Regelung für Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen und Zigarettenfilter.
In einem ersten Schritt will das BMU im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Rechtsgrundlage für eine spätere Verordnung zur Kostenbeteiligung von Herstellern typischer Wegwerfartikel schaffen. Der VKU will ermitteln, wie hoch diese Anteil am öffentlichen Abfallaufkommen ist.
„Der Trend zu mehr Wegwerfartikeln führt in manchen Städten zu einer regelrechten Müllflut, vor allem in öffentlichen Parks und belebten Straßen. Für die Kommunen wird es immer schwieriger, Straßen, Plätze und Parks sauber zu halten. Die Kosten dafür trägt bisher die Allgemeinheit“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Jetzt haben wir im Europarecht die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Hersteller von Zigaretten, Einweg-Bechern und anderen typischen Wegwerfartikeln zur Kasse zu bitten. Wer mit Wegwerfartikeln sein Geld verdient, soll sich künftig an den Kosten für die Stadtreinigung beteiligen. Das ist nicht nur eine Umweltfrage, sondern auch eine der Gerechtigkeit.
Die Hersteller entsprechender Verpackungen sollen künftig die Kosten für die öffentliche Sammlung der Einwegprodukte sowie anteilig die Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter und die Entsorgung tragen. Die Höhe soll sich dabei unter anderem am Aufwand für Reinigung und Entsorgung bemessen. „Das zu berechnen, ist komplex. Wir starten daher mit einer deutschlandweiten, breit angelegten Untersuchung“, so VKU-Präsident Michael Ebling. „Dabei ermitteln wir unter anderem, welche Abfälle sich in Abfallbehältern und auf der Straße befinden und wie hoch der Anteil an Einweg-Produkten ist. Mithilfe dieser Daten kann sich auch der Gesetzgeber ein realistisches Bild vom ökonomischen Aufwand verschaffen.“