ZSVR veröffentlicht aktualisierten Katalog

Hersteller und Händler haben den Umfang der Pflichten aus der Produktverantwortung unterschätzt, sagt die Zentrale Stelle. Als Konsequenz hat sie einen Katalog zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen herausgegeben. In der Ausgabe 2019 ist er erweitert und überarbeitet worden.

Die Produktverantwortung für Verpackungen existiert seit 1993 in Deutschland. Viele Hersteller haben diese Pflicht nicht oder unzureichend umgesetzt, kritisiert die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Ein großes Thema dabei war demnach, dass viele Hersteller oder Händler den Umfang ihrer Pflichten eher unterschätzt hätten. Somit habe die Produktverantwortung für einen nennenswerten Anteil an Verpackungen nicht gegriffen.

Die Zentrale Stelle hat erstmals Ende 2018 die Pflichten im Rahmen eines Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen konkretisiert. Dieser Katalog ist nunmehr in der Ausgabe 2019 etwas erweitert und in einigen Punkten überarbeitet worden. Am heutigen Tag beginnt das Konsultationsverfahren der beteiligten Kreise, es endet am 18. August 2019.

Seit dem 1. Januar 2019 kann jeder Hersteller bei der (ZSVR) durch Antrag feststellen lassen, ob für eine konkrete Verpackung die Pflicht besteht, diese an einem System zu beteiligen. Diese Pflicht besteht immer dann, wenn diese Verpackung typischerweise bei einem privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Die ZSVR muss dabei die Verpackungen gleich behandeln. Nicht denkbar sei es, dass eine gleiche Verpackung bei einem Hersteller typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt und bei einem anderen nicht. Um die Behördentätigkeit effizient aufzustellen und den Herstellern die bürokratische Antragstellung zu ersparen, hat die ZSVR für den weitaus größten Anteil der Verpackungen ermittelt, wo diese typischerweise als Abfall anfallen. Somit können die Verpflichteten nun durch einen Blick in den Katalog schnell herausfinden, ob ihre Verpackungen verpflichtet sind. „Die rechtssichere klar nachvollziehbare Möglichkeit der Feststellung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung durch die Unternehmen selbst, wird unternehmensseitig vielfach begrüßt“, so Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.

Ziel des Katalogs sei es, das in der Vergangenheit praktizierte Herausdefinieren von Verpackungen aus dem Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes zu beenden und eine klare Zuordnung zu den Pflichten vorzunehmen. Die Zeiten der Unterbeteiligung, die aus Sicht der ZSVR durch eine Wettbewerbsverzerrung im Wert von mindestens 200 Millionen Euro pro Jahr geprägt waren, sollen der Vergangenheit angehören. „Auf Basis der ersten Ausgabe 2018 wurden nun sinnvolle Überarbeitungen einzelner Produktgruppen vorgenommen und diesen weitere relevante Produkte hinzugefügt, um auch Nischenprodukte in den Katalog einzubeziehen“, sagt Rachut über die Inhalte der neuen Ausgabe. Damit existiere eine gleichlautende Grundlage für alle; die Wettbewerbsverzerrungen würden damit beendet. „Der Katalog beseitigt die zu Zeiten der Verpackungsverordnung entstandenen Ungerechtigkeiten im Markt. Künftig darf es ein Wegdefinieren von Verpackungen aus der Systembeteiligungspflicht nicht mehr geben.“

Der Katalog ist auf der Website der ZSVR auch als Datenbank mit Volltextsuche verfügbar. Zusätzlich bietet die ZSVR weiterhin alle Produktgruppen und den gesamten Katalog in Dateiform an. Die aktuelle Katalogfassung besteht aus 36 Produktgruppen mit nunmehr 442 Produkten. Die neuen Produkte mit ihren Verpackungen wurden dem Gebot der Übersichtlichkeit folgend in die bereits bestehenden Produktgruppen eingeordnet. Die Katalogstruktur ist damit gleichgeblieben.

Ergänzend gibt es bereits seit Ende 2018 den Leitfaden zur Anwendung des Katalogs. Dort werden Grundlagen erklärt, konkrete Informationen zur Anwendung und zur Leseart
des Katalogs gegeben. „Im Sinne der Gleichbehandlung kann es nach dem Verpackungsgesetz keine einzelfallbezogenen unternehmens- und oder branchenspezifischen Einordnungen der Verpackungen geben“, so Rachut. „Alles andere wäre auch für die betroffenen Unternehmen keine akzeptable Situation“.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 15. Juli 2019. Die betroffenen Kreise können bis zum 18. August 2019 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin will die ZSVR die eingegangenen Stellungnahmen prüfen nach der finalen Überarbeitung den Katalog zur Systembeteiligungspflicht in der Ausgabe 2019 veröffentlichen.

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