Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor „irreführenden Tricksereien“ von Herstellern und Händlern bei der Angabe verwendeter Recyclingmaterialien in Verpackungen und Produkten. Anlass für diese Warnung ist ein aktuell bekannt gewordener Fall des Wasch- und Reinigungsmittelherstellers Henkel, bei dem Toilettensteinkörbchen gegenüber Verbrauchern als zu 100 Prozent aus recyceltem Kunststoff beworben wurden. Für die Herstellung des WC-Körbchens wurde jedoch nach Angaben des Vereins kein Recyclingmaterial aus bereits verwendeten Verpackungen oder Produkten eingesetzt, sondern Produktionsreste aus der Industrie.
Nach Einschätzung der DUH sollten Recyclingverpackungen auch tatsächlich Recyclingmaterialien aus vorher verwendeten Verpackungen enthalten, um dem Gedanken eines wirklichen Stoffkreislaufs zu entsprechen. Da Produktionsabfälle hingegen sortenrein anfallen und noch nicht in Verpackungen oder Produkten eingesetzt wurden, sollten diese als Neumaterial gewertet werden. Deren Einsatz gegenüber Verbrauchern als verwendetes Recyclingmaterial zu bewerben, hält der Verband für irreführend.
„Es kann nicht sein, dass Unternehmen wie Henkel bei der Angabe von Recyclinganteilen in ihren Verpackungen und Produkten tricksen“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Verbraucher erwarteten, dass aus den von ihnen im gelben Sack gesammelten Verpackungen wieder Recyclingstoffe hergestellt werden, die wiederum zur Herstellung neuer Waren eingesetzt werden. „Wird bei verkauften Verpackungen dieser Eindruck erweckt, ohne dass es den Tatsachen entspricht, werden wir rechtlich dagegen vorgehen“, so Metz weiter.
Henkel hatte für das Plastikkörbchen für den Toilettenstein „WC Frisch“ geworben, es bestünde aus 100 Prozent Recyclingmaterial. Allerdings war das Plastikkörbchen strahlend weiß, was bei Produkten mit hohen Rezyklatanteilen aus vorher verwendeten Verpackungen nicht der Fall ist. Die Konkurrenzprodukte mit hohen Anteilen an Recyclingmaterialien waren grau gefärbt oder enthielten kleinere dunkle Partikel. Das führte nach Angaben der DUH zu Nachfragen seitens der Firma Werner & Mertz, die demnach im April 2019 rechtlich gegen Henkel vorging. Der Verdacht, dass zur Herstellung des Toilettensteinkörbchens nicht Post-Consumer-Material, sondern Post-Industrial-Material verwendet wurde, bestätigte sich. Henkel beendete die Werbung.