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Leitfaden zur Wiederverwendung von Ausbauasphalt

Der sächsische Umweltminister Thomas Schmidt hat in der vergangenen Woche einen Leitfaden zur „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“ vorgestellt.
Kurt Michel, pixelio.de
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„Hintergrund ist, dass Ausbauasphalt – also gebrauchter Asphalt, der bei Straßenbauarbeiten anfällt – zunehmend als Abfall auf Deponien landet. In den vergangenen Jahren ist in Sachsen ein leistungsfähiges Straßennetz entstanden. Im Vordergrund von Baumaßnahmen stehen deshalb nicht mehr in erster Linie Neubau oder Kompletterneuerungen, sondern viel mehr der Erhalt von Straßen. Der ausgebaute Asphalt wird dadurch deutlich seltener wiederverwendet oder verwertet“, so der Umweltminister.

Der Leitfaden soll eine Handlungsanleitung für Unternehmen und Behörden sein, den Wertstoff Ausbauasphalt künftig zu einem höheren Anteil im Straßenbau wiederzuverwenden oder wenigstens zu verwerten. Er schaffe dafür einheitliche Begriffsdefinitionen, erläutere ausführlich die Rahmenbedingungen für Wiederverwendung sowie Verwertung von Ausbauasphalt und zeigt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Straßenbaus auf. Er schaffe jedoch keine neuen Vorschriften.

„Der hier vorliegende Leitfaden ist ein konkretes Resultat des Engagements zahlreicher Partner aus der Umweltallianz Sachsen. Es zeigt ein weiteres Mal, welch hohen Wert diese Vernetzung hat“, unterstreicht der Minister. „Mein Dank richtet sich an alle Mitwirkenden und ganz besonders an die Industrie- und Handelskammer Chemnitz, die als Initiator eine ganz besondere Rolle übernommen hat.“

Der Leitfaden wurde unter Federführung der IHK Chemnitz im Laufe von zwei Jahren erarbeitet und unter Nutzung des sächsischen Beteiligungsportals mit den Akteuren abgestimmt. Beteiligte waren die Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Umwelt und Landwirtschaft, Vertreter weiterer Behörden, von Verbänden, aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft.

Leitfaden „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“

Quelle: Umweltministerium Sachsen

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