Lithium ist ein reaktionsfreudiges und leicht brennbares Material: Kommt es durch Beschädigung zu einem Kurzschluss, ist häufig ein Brand die Folge, der nur schwer zu löschen ist. Das Problem entsteht bereits bei der Erfassung der Abfälle. Diese muss gesetzeskonform erfolgen, um sicher zu sein, melden die Recyclingverbände BDE, BDSV, bvse und VDM. Sie fordern die Beteiligten der Wirtschaftskette zur Mitwirkung auf – vom Hersteller über den Verbraucher bis hin zum öffentlich-rechtlichen Entsorger. Auch der behördliche Vollzug sei gefragt, indem er die Übergabestellen überprüft, ob diese die Anforderungen zur separierten Erfassung umsetzen.
Mehr Kontrolle bei der Erfassung
Elektrogeräte mit Lithiumbatterien und Lithiumzellen sind gefährliche Güter. Ihr Transport unterliegt den Vorschriften des Gefahrgutrechts, das den Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer und Entlader gleichermaßen in die Pflicht nimmt. Um Gefahren durch Beschädigungen an in Altgeräten verbauten Akkus entgegenzuwirken, sieht daneben auch das ElektroG vor, dass batteriebetriebene Altgeräte an den Übergabestellen in besonderen Behältern getrennt zu erfassen sind.
Für einen sicheren Transport und den fachgerechten Demontageprozess in den Erstbehandlungsanlagen ist es nach Angaben der Verbände zwingend notwendig, dass batteriebetriebene Altgeräte schon bei der Erfassung separiert werden und nicht in den Sammelbehältern der kabelgebundenen Altgeräte landen. Das sei leider aber oftmals keine gelebte Realität, weil die Separierung im Vorfeld des Transports nicht gelinge. Immer wieder komme es zu Brandfällen bereits auf dem Transportweg. Das Aufkommen an kabellosen Elektrogeräten, in denen Lithiumbatterien verbaut sind, nehme zudem rasant zu.
Mehr Information für Bürger und an der Sammelstelle
Für die Erfassung der Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten sind die Kommunen zuständig. Hier gibt es aus Sicht der Verbände große Qualitätsunterschiede. Während einzelne Kommunen vorbildlich sortierten, weise ein großer Teil der Kommunen erhebliche Defizite hierbei auf. Daher sei es zwingend erforderlich, dass flächendeckend die Annahme durch Fachpersonal gewährleistet ist oder zumindest entsprechende deutliche Hinweise zur richtigen Einsortierung vorhanden sind. Wird der Bürger mit der Einordnung der Altgeräte alleine gelassen, seien Fehlwürfe vorprogrammiert.
Zudem helfe eine Pflicht zur Kennzeichnung von Elektronikaltgeräten. Damit kann erkannt werden, welche Art von Batterie sich in dem Gerät befindet, was eine Erleichterung bei der Bekämpfung der Brandgefahr darstellen würde. Eine solche gesetzliche Pflicht für die Hersteller von Elektroaltgeräten besteht derzeit nur bedingt, kritisieren die Recyclingverbände BDE, BDSV, bvse und VDM. Die Ausweisung soll gemäß §28 ElektroG auf dem „Beipackzettel“ erfolgen, der nicht bei den Recyclinganlagen ankommt. „Weiterhin ist festzustellen, dass Akkus nur mit erheblichem Aufwand und unter Risiko zu entnehmen sind, da gar kein Austausch vorgesehen ist. Das Thema Produktdesign spielt also eine entscheidende Rolle“, heißt es in einer Stellungnahme der Verbände.
Hersteller in die Pflicht nehmen
Auch die Hersteller von Lithiumbatterien und Lithiumzellen sollten ihrer Produktverantwortung dadurch gerecht werden, indem sie aktiv insbesondere auch beim Verbraucher Aufklärungsarbeit leisten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollte verstärkt auf die Risiken und die richtige Entsorgung ihrer Produkte hingewiesen werden.
Die durch eine Vernachlässigung der Separierungspflicht entstehenden Probleme, wie die Brandproblematik, dürften nicht einseitig auf die Behandlungsanlagen übertragen werden. Alle in der Sammlungs- und Behandlungskette Aktiven müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Mehreren Recyclinganlagen sind infolge von Bränden, die durch zerstörte Lithiumbatterien ausgelöst wurden, bereits Millionenschäden entstanden. Hier bestehe Handlungsbedarf.