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DUH: Recyclingfähigkeit und Einsatz von Rezyklaten verpflichtend festlegen

Zum „Welt-Recycling-Tag“ am 18. März 2019 fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten ebenso verpflichtend festzulegen wie den Einsatz von Recyclingmaterial.
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Nur so würden recycelte Materialien stärker genutzt und Stoffkreisläufe geschlossen. Noch besser als Recycling sei allerdings die Vermeidung von Abfällen.

Eine Voraussetzung für das Recycling sei die Recyclingfähigkeit. Doch die sei insbesondere bei Verpackungen häufig nicht mehr gegeben, weil sie kompliziert aufgebaut seien und aus unterschiedlichen Materialien bestünden. Solche Verpackungen landeten zumeist in der Verbrennung, wobei die Rohstoffe verloren gingen. „Nach dem neuen Verpackungsgesetz dürfen Hersteller noch immer nicht recyclingfähige Verpackungen in Verkehr bringen. Es fehlen ausreichend starke Anreize für die Markenhersteller und Händler, wirklich etwas besser zu machen. Damit alle Verpackungen recyclingfähig werden, müssen Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit verbindlich festgelegt werden“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Damit zukünftig mehr recycelt wird, müssten neben Verpackungen auch Produkte, wie beispielsweise Elektrogeräte, Teppichböden, Kunststofftextilien und Spielzeuge recyclingfähig sein. Allerdings enthielten diese Produkte häufig Schadstoffe oder nicht trennbare Komponenten aus unterschiedlichen Materialien. Deshalb müssten auch für Produkte Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit erarbeitet und verbindlich festgelegt werden.

„Verpackungen und Produkte werden noch viel zu selten aus Recyclingmaterial hergestellt, weil Neumaterial häufig günstiger angeboten wird. Um eine stabile Nachfrage und Investitionssicherheit für moderne Recyclinganlagen zu schaffen, müssen Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen und Produkten festgelegt werden. Wenn dauerhaft mehr Recyclingmaterial nachgefragt wird, dann sinken auch deren Preise“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Ein vom Umweltbundesamt verwaltetes Fondsmodell könne weitere finanzielle Anreize schaffen, um den positiven Effekt einer Mindestquote zum Einsatz von Recyclingmaterial noch deutlich zu übertreffen. Zudem sollte die Bevorzugung von Produkten mit Rezyklatanteil in der öffentlichen Beschaffung verpflichtend sein.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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