Gleichzeitig fordert der Verband auch Anpassungen bei der Förderrichtline für die Fahrzeugnachrüstung. Auch sie müsse für private Fuhrparks der Entsorgungsunternehmen gelten.
Nachdem das Plenum des Deutschen Bundestages a die Novelle des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angenommen hatte, stimmte auch der Bundesrat der Anpassung zu. Die Novelle sieht vor, dass auch nachgerüstete LKW der privaten Entsorgungsbranche von Fahrverboten ausgenommen werden.
Damit hätten Parlament und Länderkammer zugleich eine alte BDE-Forderung erfüllt. Die Ausnahme gelte auch, wenn die privaten Unternehmen für die Abfallbeförderungen nicht durch die Kommunen beauftragt sind. Dies sei etwa beim Transport von Verpackungsabfällen durch die dualen Systeme (gelbe Tonne), oder auch bei Beförderungen von Bau- und Abbruchabfällen der Fall.
Schon in der vorausgegangenen Parlamentsanhörung hatte sich abgezeichnet, dass der ursprüngliche Entwurf in vielen Kommunen zu einem einseitigen Fahrverbot für private Entsorgungsfahrzeuge und damit zu einer krassen Benachteiligung der privaten Unternehmen geführt hätte. BDE-Präsident Peter Kurth: „Mit ihrem Votum haben Bundestag und Bundesrat die einzig richtige Entscheidung getroffen und so eine drohende eklatante Ungleichbehandlung privater und kommunaler Unternehmen verhindert. Zudem haben sie mit dieser Klarstellung eine alte BDE-Forderung umgesetzt.“
Nach Ansicht des BDE-Präsidenten besteht jedoch weiter Handlungsbedarf. So müsse es dringend eine Öffnung der Förderrichtlinie zur Nachrüstung „schwerer Kommunalfahrzeuge“ (Gesamtvolumen 100 Millionen Euro in 2019 und 2020. Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der Kosten je Nachrüstung) auch für private Unternehmen der Entsorgungswirtschaft geben.
Kurth: „Die Abfallentsorgung in den Städten der Bundesrepublik Deutschland ist durch die Kommunal- und Privatwirtschaft organisiert. Die privaten Unternehmen stellen dabei deutlich mehr als zwei Drittel des dazu notwendigen Fuhrparks; in einigen Gebietskörperschaften stellen die Privaten die komplette Fahrzeugflotte. Die hier drohende Ungleichbehandlung muss unverzüglich unterbunden werden. Die Förderrichtlinie muss auch für die Fahrzeuge privater Entsorgungsfirmen Geltung haben. Sollte diese Anpassung nicht kommen, droht vielen kleinen und mittleren Unternehmen aus der Branche, die sich im umkämpften Wettbewerb die kompletten Kosten einer Nachrüstung schlicht nicht leisten können, die Gefahr, auch künftig nicht mehr in betroffene Kommunen einfahren zu dürfen. Mit der Ausdehnung der Förderrichtlinie hätten die privaten Entsorger zudem mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Mit einem positiven Votum zur Erweiterung der Förderrichtlinie für Private hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, eine weitere Wettbewerbsverzerrung zwischen Kommunen und Privaten zu verhindern. Die öffentlichen Unternehmen sind wegen der Umsatzsteuerbefreiung schon jetzt im Vorteil. Eine weitere Benachteiligung muss deshalb unbedingt verhindert werden.“