„Der Rückzug von RKD ist ein weiteres unrühmliches Kapitel in der Geschichte der Verpackungsentsorgung in Deutschland. Offenbar sind die Neuregelungen des Verpackungsgesetzes nicht ausreichend wirksam, um den Systembetreibern eine stabile Finanzierungsbasis zu sichern.“
Die Gebiete, in denen RKD die Verpackungsentsorgung bislang organisiert hat, müssten ab dem 1. April unter den restlichen Systembetreibern aufgeteilt werden, damit die Verpackungsabfälle der Bürger nicht auf der Straße liegen bleiben. Hasenkamp: „Das ist herausfordernd für das gesamte System und sorgt für Unruhe. Es trifft die Systembetreiber zu einem Zeitpunkt, zu dem sie sich eigentlich der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes widmen müssen.“
Das Verpackungsgesetz sehe vor, dass sich die dualen Systeme mit den Kommunen zu Details einer möglichst effizienten und bürgerfreundlichen Verpackungsentsorgung abstimmen. Das betrifft etwa die Frage, in welchen Gefäßen – Sack oder Tonne – die Abfälle erfasst werden sollen. Hasenkamp: „Die dualen Systeme hinken bereits jetzt dem Zeitplan hinterher. Zahlreiche Fragen der Abstimmung mit den Kommunen sind noch nicht ansatzweise geklärt. Wir appellieren an die dualen Systembetreiber, dass sie trotz der neuen Situation zügig neue Abstimmungsvereinbarungen mit den Kommunen abschließen.“
Hasenkamp weiter: „Solche plötzlichen Veränderungen führen immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Abholung von Verpackungsabfällen. Die Bürger erwarten jedoch zu Recht, dass das System so zuverlässig funktioniert wie das der kommunalen Abfallwirtschaft. Das Beispiel des Rückzugs von RKD zeigt darüber hinaus deutlich, wie wichtig das Instrument der Sicherheitsleistungen ist, da weitere Marktaustritte von Systemen wahrscheinlich sind.“