Manche Bundesländer würden von den Unternehmen erwarten, für die gem. Abfallverzeichnisverordnung unter die Schlüsselnummern 12 01 01 bis 12 01 04 einzustufenden Metallspäne unter bestimmten, durch die LAGA-Vollzugshilfe vom April 2018 definierten Voraussetzungen die Schlüsselnummer 12 01 18* für Metallschlämme anzuwenden. Dies sei nach übereinstimmender Verbändeauffassung falsch.
In einem Mitgliederrundschreiben nehmen die Fachverbände noch einmal detailliert Stellung und erläutern die rechtliche Situation aus ihrer Sicht. Nach ihrer Ansicht ist die vorgeschlagene Umstufung ein Verstoß gegen geltendes Recht.
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