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DGAW nimmt Stellung zum Arbeitspapier der Länder BW, NW, SN und des UBA

Das Arbeitspapier plädiert dafür, filialbasierte Rücknahmesysteme, die im Rahmen der freiwilligen abfallrechtlichen Produktverantwortung betrieben werden, auf Alttextilien zu beschränken, die der Produktverantwortliche selbst hergestellt oder vertrieben hat.
Rudolpho Duba, pixelio.de
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Zur Begründung wird in dem Arbeitspapier ausgeführt, dass andernfalls die Überlassungspflichten für werthaltige Abfälle aus privaten Haushalten wie Alttextilien „leicht ausgehebelt“ werden könnten.

Diese Position teilt die DGAW nicht und begründet dies in einer Stellungnahme wie folgt:
• Die freiwillige Rücknahme zu Abfall gewordener Produkte durch Hersteller und Vertreiber ist Ausdruck des Prinzips der Produktverantwortung, das zu den Grundpfeilern einer modernen Abfallwirtschaft gehört.
• Mit dem Kampf um den Abfall zwischen kommunal und privat lässt sich die angestrebte Recyclingwirtschaft nicht fördern.
• Filialbasierte Rücknahmesysteme bringen einen echten Mehrwert für das Recycling:
– Sie sichern den erforderlichen Zugriff der Produktverantwortlichen auf recycelbare Alttextilien, um ihr Sortiment um Recyclingprodukte zu ergänzen.
– Die in den Filialen zurückgegebene Bekleidung ist nicht fehlwurfbedingt verunreinigt.
– Anreize zur Rückgabe von Alttextilien in den Filialen, z.B. in Form von Rabattgutscheinen und zielgruppengerechter Werbung, sprechen Kunden an, die ihre Alttextilien typischerweise nicht in einen Altkleidercontainer werfen.
• Filialbasierte Rücknahmesysteme funktionieren in der Praxis nur, wenn es den Kunden gestattet wird, in den Filialen auch Alttextilien anderer Hersteller und Vertreiber zurückzugeben.
• Etwaiger missbräuchlicher Inanspruchnahme solcher Rücknahmesysteme kann begegnet werden, indem die Menge der zurückgenommenen Alttextilien in den für die Rücknahme erforderlichen behördlichen Feststellungsbescheiden auf die Menge der vertriebenen Neutextilien begrenzt wird.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e. V.

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