„Grundsätzlich begrüßen wir Aktivitäten, die auf eine Vermeidung von Kunststoffabfällen gerichtet sind. Der 5-Punkte-Plan der Bundesumweltministerin beinhaltet geeignete und weniger geeignete Maßnahmen“, so der Hauptgeschäftsführer des GKV, Dr. Oliver Möllenstädt. Eine Stärkung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und einen Verzicht auf Overpackaging, beispielsweise für Obst- und Gemüse, begrüßen die Kunststoffverarbeiter.
Verbote einzelner Einwegartikel oder eine Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrwegprodukte aus Kunststoff hingegen sieht die Kunststoff verarbeitende Industrie kritisch. „Es besteht das Risiko, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern ökologische Vorteile suggeriert werden, wo diese möglicherweise nicht vorhanden sind“, sagt Möllenstädt. Mehrwegverpackungen seien nicht per se gegenüber Einwegverpackungen ökologisch vorteilhaft, genauso wenig wie die Kunststofftragetasche gegenüber der Papiertragetasche in jedem Fall ökologisch nachteilig sei.
Die gleichzeitig gestartete Kampagne des BMU mit dem Titel „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ kritisiert die Kunststoff verarbeitende Industrie. „Das Bundesministerium macht vor allem Reklame für Vorhaben und Maßnahmen mit fragwürdigem Nutzen. Eine Kampagne mit dem Ziel der Information von Verbraucherinnen und Verbraucher über einen verantwortungsvollen Umgang mit Kunststoffen wäre der Thematik angemessener“, so Möllenstädt.