„Die österreichische Bundesregierung hat sich in der Klima- und Energiestrategie #mission2030 ambitionierte Ziele im Bereich erneuerbare Energie gesetzt. Unser Ziel ist es, Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030 auf 100% zu steigern. Dabei können wir auf effiziente Bestandsanlagen natürlich nicht verzichten. Biomasse mit der nachhaltigen Ressource Holz sind dafür ein wichtiger Bestandteil und Teil der Lösung“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger. „Wir wollen nun sicherstellen, dass diese Anlagen weiter betrieben werden können und nicht in existentielle Schwierigkeiten geraten. Das stellt nicht nur erneuerbaren Strom und Wärme sicher, sondern auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum, aber auch in der Großstadt Wien.“
Während mit der sogenannten „Kleinen Ökostromnovelle 2017“ für Biogasanlagen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden, wurde damals für Biomasseanlagen keine Regelung geschaffen. Daher ist bisher nur für einen sehr geringen Teil der Biomasseanlagen ein nahtloser Nachfolgetarif möglich. „Wenn wir keine neue Lösung beschließen, würde dies zur Stilllegung vieler Anlagen, speziell in den nächsten Monaten führen. Das wollen wir verhindern.“
„Mit dem eingebrachten Antrag in den Nationalrat wollen wir für den Erhalt von rund 50 Anlagen sorgen. Sie sind zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung unverzichtbar und leisten einen wichtigen Beitrag am österreichischen Energiemix“, so Köstinger. Der Antrag für die Nachfolgeregelung wird heute, Donnerstag, von den ÖVP-Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler und FPÖ-Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger ins Plenum eingebracht. Er soll bereits nächste Woche im Ausschuss behandelt werden. Für den endgültigen Beschluss der neuen Regelung ist im Parlament eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Die SPÖ-Fraktion wurde schon zu Gesprächen eingeladen. „Ich lade hier alle Parlamentsparteien ein, diesen Antrag im Sinne der erneuerbaren Energieträger in Österreich zu unterstützen“, so Köstinger.
Die neue Regelung soll Betreibern von Biomasse-Anlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausgelaufen ist bzw. auslaufen wird. Diese Maßnahme soll den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) überbrücken. Das neue EAG soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden und 2020 in Kraft treten.
Die Kosten für die nun beantragte Maßnahme werden aus heutiger Sicht bei rund 50 Mio. Euro liegen, je nachdem wie viele Anlagen einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden und wie sich der Marktpreis entwickelt. Dem gegenüber steht eine viel größere Senkung des Unterstützungsbedarfs für erneuerbare Energien. Das heißt, dass es für die Haushalte und Betriebe auch nächstes Jahr jedenfalls eine deutliche Senkung der Ökostromkosten geben wird.