Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen die Rücknahmestellen im Handel und in den Kommunen so leichter erkennen können. Handel und Kommunen unterstützen das Projekt und empfehlen ihren Mitgliedern, sich an der Sammelstellenkennzeichnung zu beteiligen. Es gibt in Deutschland mehr als 200.000 solcher Sammelstellen, so das BMU.
Die Beteiligten – Verband kommunaler Unternehmen e. V., Handelsverband Deutschland – HDE e.V., BHB – Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V., Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag – unterstützen und befürworten den freiwilligen Einsatz des „Sammelstellenlogos“ durch rücknahmepflichtige Handelsunternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, heißt es in der Erklärung von Stiftung GRS Batterien/stiftung elektro-altgeräte register. Das Logo sowie weitere Materialien und Inhalte lassen sich in Form von offenen Druckdaten von Sammelstellenbetreibern über die G2-Infoplattform kostenfrei abrufen und nutzen.
Das Logo wird bereits von der Stadtreinigung Hamburg, dem Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing als Vertreter einer städtischen beziehungsweise einer ländlichen Kommune sowie von die Hornbach Baumarkt AG und Knauber Freizeit GmbH & Co. KG seitens des Handels genutzt. Weitere Unternehmen planen bereits die Einführung.
Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesumweltministerium: „Gut sichtbare und verständliche Informationen sind die Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Rücknahme gebrauchter Batterien und alter Geräte auch nutzen. Die Rückgabe alter Batterien und Elektrogeräte muss genauso leicht sein wie der Einkauf – egal ob online oder im Geschäft. Der Handel muss mit dafür sorgen, dass diese hochwertig und umweltfreundlich verwertet werden.“ Elektro-Altgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet und in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können. Umgekehrt, enthalten sie mitunter auch gefährliche Stoffe, die Gesundheit und Umwelt schaden können. Umweltschäden zu verhindern beziehungsweise die Wiederverwertung der Sekundärrohstoffe zu fördern ist Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie des Batteriegesetzes.
Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind demnach alle großen Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Online-Handel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand-und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können. Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können wie auch schon vor dem Inkrafttreten des novellierten Gesetzes, Elektro-Altgeräte weiterhin freiwillig zurücknehmen.
Die europäische Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent wurde 2016 in Deutschland fast erreicht. 2019 müssen 65 Prozent der Altgeräte wieder eingesammelt werden. Ein Beitrag dazu sind die neuen Logos der beiden Stiftungen für die Rücknahme von Elektroaltgeräte und Batterien, ear und GRS , mit denen sowohl Rücknahmestellen im Handel als auch Sammelstellen der Kommunen in den nächsten Wochen gekennzeichnet werden sollen. „Das Bundesumweltministerium erwartet, dass zukünftig alle Anstrengungen unternommen werden, damit das Logo und die Informationsmaterialien breite Anwendung finden“, so Florian Pronold.