Hessen fordert Ausweitung der Pfandpflicht bestimmter Getränkeverpackungen

Umweltministerkonferenz stimmt hessischem Antrag für breitere Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und alle Einweg-Kunststoffflaschen zu.
Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM), pixelio.de

„Plastik schwimmt in unseren Meeren, liegt in unseren Parks, Wäldern und den Innenstädten. Wir wollen dieser Vermüllung unseres Planeten Einhalt gebieten. Dafür müssen wir an vielen Punkten ansetzen: Wir brauchen Wege, um mit weniger Verpackungen auszukommen, eine gute Wiederverwertung und eine bessere Entsorgung und umfassendes Recycling unseres Mülls. Ein wichtiger Schritt hierbei sollte ein gutes und effektives Pfandsystem sein“, sagte Umweltstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser heute in Bremen. Deshalb hatte Hessen einen Antrag zur Ausweitung der Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen bei der Umweltministerkonferenz eingebracht.

In den letzten Jahren sei eine Zunahme an Dosen und Plastik-Einwegflaschen zu beobachten, so das Ministerium, gerade auch bei den Getränkearten, die von der Pfandpflicht ausgenommen sind. Dies gehe zulasten von Mehrwegflaschen, obwohl diese eine ökologisch bedeutend sinnvollere Alternative seien. Die aktuell geltende Pfandpflicht gehe den Bundesländern nicht weit genug und sollte im Sinne des Ressourcen- und Umweltschutzes erweitert werden. „Es gibt keinerlei nachvollziehbare Gründe, warum bestimmte Getränkearten, zum Beispiel Fruchtsäfte, von der Pfandpflicht ausgenommen sind. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung eine Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen einzuführen“, ergänzte die Staatssekretärin. „Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es oft nicht nachvollziehbar, wann Pfand gezahlt werden muss und die Flasche wieder zurück gebracht werden kann und wann nicht.“

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